Auf Beschwerde von Helvetia Nostra hin hat das Walliser Kantonsgericht die Bewilligung für den Bau einer touristischen Anlage mit vier Doppelchalets, 14 Wohnungen und 44 Betten aufgehoben. Das Projekt war auf mehr als 11’000 m² bislang unbebautem Land im Gebiet Chastebiel oberhalb von Blitzingen vorgesehen.
Gemäss dem Kantonsgericht entsprach es nicht den geltenden Quartierplänen und hätte die notwendige Verkleinerung der in der Gemeinde Goms stark überdimensionierten Bauzone beeinträchtigt.
Mit diesem Urteil trägt Helvetia Nostra dazu bei, eine noch unberührte Landschaft oberhalb von Blitzingen, am Rand einer Landschaftsschutzzone, zu bewahren. Diese unbebauten Flächen prägen die Schönheit und Identität unserer Regionen und sind von unschätzbarem Wert. Sie zu schützen bedeutet, zu verhindern, dass die Zersiedelung sie Stück für Stück verdrängt.