Die Problematik

Für neue Bahn-Abstell- und Serviceanlagen soll im Kanton Zürich in einem rechtsgültig erlassenen Naturschutzgebiet, einer Landschaftsschutzzone von überregionaler Bedeutung und einem Gebiet, angrenzend an Moorlandschaften von nationaler Bedeutung – buchstäblich auf der «grünen Wiese» – gebaut werden.

Aus Beobachtungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) geht hervor, dass die Schweizer Landschaften immer mehr zerstückelt und zerschnitten, wichtige Wanderrouten für Wildtiere zerstört und Tiere und Pflanzen immer weiter zurückgedrängt werden, so dass sie gebietsweise vom Aussterben bedroht sind.

Angesichts dieser Erkenntnisse ist es besonders prekär, dass in die erste Standort-Evaluation der SBB und des Projektpartners ZVV (Zürcher Verkehrsverbund) ausschliesslich Naturstandorte in absolut dezentralen Lagen eingeflossen sind. An allen drei vorgeschlagenen Standorten (Bubikon, Hombrechtikon und Eglisau) würde geschützte Natur, gesunder und wertvoller Lebensraum von Tieren und Pflanzen sowie fruchtbares Kulturland geopfert und irreversibel zerstört. Die SBB und der ZVV unterlaufen damit jedes Bestreben, unsere raren naturbelassenen Landschaften zu erhalten.

Unser Projekt

Die Fondation Franz Weber (FFW) setzt sich vehement gegen die Zerstörung von Fauna und Flora durch industrielle Grossprojekte zur Wehr.

Derartige Anlagen müssen – gerade angesichts des Klimawandels – unbedingt auf bereits industriell genutztem Areal und auf versiegeltem Boden realisiert werden. Dies vor allem auch darum, weil Abstell- und erst recht Serviceanlagen als rein industrielle Anlagen einzustufen und als solche nicht standortgebunden sind.

Im Namen des öffentlichen Interessens an der Erhaltung intakter Landschaft und der Lebensräume von Tier und Mensch, hat die FFW den Regierungsrat des Kantons Zürich dazu aufgerufen, diese drei Eintragungen aus dem kantonalen Richtplan-Entwurf zu streichen und die SBB zu einem Umdenken in der Planung aufzufordern. Die zuständigen Behörden haben gerade hier die zwingende Pflicht, dem starken Rückgang der Biodiversität entgegenzuwirken.

Ende März 2021 hat die FFW gegen die drei ins Auge gefassten Standorte Bubikon, Hombrechtikon und Eglisau ihre Einwendung eingereicht und das Gespräch mit den Behörden gesucht. Am 14. September 2021 gab der Kanton Zürich in einer Medienkonferenz bekannt, dass die Einträge aus der Richtplanteilrevision 2020 herausgelöst werden. Mit diesem Entscheid der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich wird der Variantenfächer für potenziell nutzbare Flächen nochmals geöffnet.

Diesen Erfolg durfte die FFW zusammen mit den Standortgemeinden und Organisationen von Bürgerinnen und Bürgern entgegennehmen. Die FFW wird nun alles daransetzen, dass die bis jetzt vorgesehenen 150’000 Quadratmeter Natur langfristig erhalten bleiben und keinesfalls Gleiswüsten geopfert werden.

Dabei geht es nicht um die Frage, ob der ÖV oder die Natur höher zu gewichten sind und schon gar nicht darum, welcher Naturstandort am wenigsten betroffen wäre und somit geopfert werden kann. Vielmehr sollten in Zukunft für zusätzliche Infrastrukturanlagen gezielt Standorte auf versiegeltem Boden genutzt werden. Hier braucht es eine Veränderung hin zu einer sorgfältigen Planung ohne Widerspruch von den anerkannten Raumplanungsprinzipien und den vom Bundesrat für die Entwicklung der Verkehrsinfrastrukturen festgelegten Ziele.

Bedeutende Fruchtfolgeflächen, Kulturland, Naturschutz- und Wildwechselgebiete können unmöglich Bestvarianten im Sinne der heutigen Zeit sein.

Wir bleiben am Ball und werden uns aktiv in die in den kommenden Monaten stattfindende Lösungsfindung einbringen.

Weitere Informationen:

Unsere Ziele

  • Keine industriellen Bauprojekte mitten in der Natur
  • Naturlandschaften vor der Zerstückelung und Zerstörung bewahren
  • Lebensräume, Tiere und Pflanzen schützen wo sie sind
  • Naherholungsräume im Grünen erhalten

Aktuelles

Zahlen und Fakten

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0 Naturlandschaften
sind in Gefahr
0 Einwendungen
wurden eingereicht
0 Standorte
auf versiegeltem Boden wurden vorgeschlagen
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