Die Problematik

Die Diskussion um die Versorgungssicherheit hat alle Dämme brechen lassen. Überstützt hat das Parlament weitreichende Entscheide gefällt, ohne sich Gedanken zu machen über mögliche Nachteile für die Natur. Die Verfassungsbestimmungen zum Natur- und Landschaftsschutz, zum Wald, zum Gewässerschutz und zur Energie werden verletzt.

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Für unsere Natur: NEIN zum schädlichen Stromgesetz am 9. Juni 2024

Neue Energieanlagen werden mit dem Stromgesetz (Mantelerlass) grundsätzlich Vorrang erhalten. Die Güterabwägung zwischen Natur- und Landschaftsschutz sowie Energieproduktion wir fallengelassen zugunsten eines blinden Bauwahns. Ist der Schutz der Natur nichts mehr wert? Für unsere Natur: Nein zum schädlichen Stromgesetz!

Die Natur, die Artenvielfalt und unsere Wildtiere stehen in der Schweiz enorm unter Druck. Überall werden grüne intakte Flächen zugebaut. Das geplante Stromgesetz trifft die Natur, wo sie am empfindlichsten ist: in unseren Wäldern, gewissen Auengebieten, geschützten Biotopen und unseren Alpen. Und jetzt soll der Bau von Anlagen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien den Vorrang über den Naturschutz erhalten? Das darf nicht sein!

Bitte helfen Sie und schützen Sie die Natur, die Wälder und die Wildtiere mit Ihrem Nein zum schädlichen Stromgesetz am 9. Juni 2024.

Kampagnenseite öffnen

Unser Projekt

Mitte Oktober 2023 ergriff die Fondation Franz Weber das Referendum gegen den absurden «Einheitlichen Änderungserlass für eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien» den sogenannten «Mantelerlass».

Am 18. Januar 2024 konnten rund 63‘000 beglaubigte Unterschriften von stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bei der Bundeskanzlei eingereicht werden und am 26. Januar 2024 bestätigte diese das Zustandekommen des Referendums mit 63‘277 gültigen Unterschriften. Nun hat das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort.

Mit einem NEIN durch das Stimmvolk am 9. Juni 2024 kann die notwendige Kurskorrektur eingeleitet werden:

  • Nationale Schutzgebiete bleiben geschützt
  • Die Interessen des Natur- und und Landschaftsschutzes bleiben gewahrt
  • Nach einem Nein in der Volksabstimmung kann das Parlament die unbestrittenen Bestimmungen des Stromgesetztes erneut verabschieden – dies gilt insbesondere für die unbefristet gültige Solarpflicht bei Neubauten
  • Die vorgesehenen Millionenbeträge sollen für Anlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen ausgegeben werden – nicht für Grossanlagen in unserer wertvollen Natur und unseren grossartigen Landschaften

Sagen Sie deshalb NEIN zum schädlichen Stromgesetz am 9. Juni 2024!

Lesen Sie hier unsere Argumente.

Unterstützen Sie aktiv die Kampagne und helfen Sie mit.

Finden Sie aktuelle Beiträge auf der Kampagnenseite strom-gesetz-nein.ch

Unsere Ziele

  • Die Bevölkerung davon überzeugen, dass das verabschiedete Gesetz unsinnig ist, weil es die Energieproduktion kompromisslos dem Naturschutz überordnet.
  • Mit einem NEIN durch das Stimmvolk am 9. Juni 2024 die notwendige Kurskorrektur einleiten.
  • Die vorgesehenen Millionenbeträge sollen für Anlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen ausgegeben werden – nicht für Grossanlagen in unserer wertvollen Natur und unseren grossartigen Landschaften

Aktuelles

Zahlen und Fakten

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0 gültige Unterschriften
bestätigte die Bundeskanzlei am 26.1.2024 - das Referendum kam zustande.
0 Prozent
des in der Schweiz verbrauchten Stroms könnte durch Solaranlagen auf bestehenden Dächern erzeugt werden.
0 Gebiete
die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) eingetragen sind, sind durch das neue Gesetz potenziell gefährdet.
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