10.06.2024
Fondation Franz Weber

Ja zum Stromgesetz: Jetzt stehen die Befürworter in der Pflicht

Das Ja zum Stromgesetz nimmt die Fondation Franz Weber mit Bedauern zur Kenntnis. Damit wird der Naturschutz in der Schweiz erheblich geschwächt. Die FFW wird die Befürworter jetzt beim Wort nehmen: Sie haben im Abstimmungskampf versprochen, dass 80 % des Solarzubaus auf bestehende Infrastruktur erfolgen und dass die demokratischen Mitspracherechte vollumfänglich gewahrt würden. Diese Versprechen müssen sie nun einhalten. Dies gilt umso mehr in Anbetracht der Tatsache, dass fast ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer das Gesetz ablehnten und ihre starke Verbundenheit mit dem Natur- und Landschaftsschutz bezeugten. Bemerkenswert: die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger von vielen Gemeinden, in denen Solar- oder Windparkprojekte geplant oder bereits gebaut sind, hat das Gesetz abgelehnt.

Mehr als 30 Prozent der Abstimmenden nehmen das Stromgesetz an. Die Befürworter haben während der Abstimmungskampagne immer wieder beteuert, dass der Schutz von Natur und Landschaft gewahrt würde, dass die Mit- und Einspracherechte der Gemeinden «nicht touchiert» würden (Bundesrat Albert Rösti) und dass 80% des Solarausbaus auf bestehender Infrastruktur erf0lgen würde – obwohl nichts im Gesetz dies garantiert. «Die Fondation Franz Weber nimmt die Befürworter beim Wort», sagt FFW-Präsidentin Vera Weber. «Es kann und darf nicht sein, dass Milliarden ausgebeben werden, um die Natur zu zerstören.» Der Schutz der Natur, der Biodiversität und der Respekt vor der direkten Demokratie müssten gewahrt bleiben, so Weber.

Dies gilt umso mehr, als fast ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer das Gesetz ablehnten und ihre starke Verbundenheit mit dem Natur- und Landschaftsschutz bezeugten. In vielen Gemeinden, die direkt von Wind- oder Solarparkprojekten betroffen sind, überwog das NEIN.

Mit der Annahme des Stromgesetzes ist der Vorrang des Interesses an der Stromproduktion zum grundlegenden Prinzip geworden, also wird der Schutz der Natur nun zweitrangig. Weil die Güterabwägung im Gesetz faktisch vorgenommen wurde, wird damit der Fondation Franz Weber und anderen Umweltorganisationen die Möglichtkeit genommen, natur- oder landschaftszersstörende Energieanlagenen, sofern sie von nationalem Interesse sind, zu verhindern. Das Verbandsbeschwerderecht ist jedoch unser einziges Instrument, um gerichtlich gegen naturzerstörende Anlagen vorzugehen, die nicht rechtens sind. «Die Fondation Franz Weber wird die Umsetzung des Gesetzes genauestens beobachten und darauf pochen, dass Naturgebiete so weit wie möglich geschont, demokratische Rechte gewahrt und die Natur- und Umweltschutzorganisationen konsultiert werden», sagt Philippe Roch, Mitglied des Stiftungsrats der FFW und ehemaliger Direktor des Bundesamts für Umwelt.

Das bedeutet: Die Ausführungsverordnung, die der Bundesrat verabschieden muss, darf den Naturschutz und die Volksrechte nicht weiter untergraben. Die FFW wird sich weiterhin für den Naturschutz einsetzen und die Biodiversitätsinitiative unterstützen, über die wir am 22. September abstimmen werden.

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