20 Prozent. Das war die Marke unserer Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen». Eine Gemeinde sollte nicht mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen. Denn der ungehemmte Bau von Zweitwohnungen frass sich immer weiter in die Landschaft, vor allem im Berggebiet.
«Es reicht!» Die Schweizer Bevölkerung hatte genug von immer neuen, leerstehenden Gebäuden, ganzen Geisterdörfern, kalten Betten und geschlossenen Läden. In Gemeinden mit einem Anteil an Zweitwohnungen von 20 Prozent oder mehr sollten solche Bauten verboten werden.
Der Zweitwohnungsbau ist eine Landschaftsverschandelung, eine Verschwendung der Ressourcen und der Lebensräume für Mensch und Tier. Und dies in einem dichtbesiedelten Land, wo noch immer jede Sekunde ein Quadratmeter Land zugebaut wird.
Am 11. März 2012 nahm das Schweizer Stimmvolk die Zweitwohnungsinitiative mit 50,6 Prozent der abgegebenen Stimmen und in 12½ Kantonen (Ständen) an. Daraufhin wurde der Artikel 75a in die Schweizerische Bundesverfassung aufgenommen (siehe Unsere Ziele).
Mit dem Ja zur Initiative setzte das Schweizervolk ein deutliches Signal: «Es reicht! Genug vom uferlosen Zubetonieren unseres schönen, kleinen Landes mit unnötigen Bauten.» Dank weitsichtigen Urteilen des Bundesgerichts und mit ausdauernden Verhandlungen konnten wir das Zweitwohnungsgesetz vor der politischen Verwässerung bewahren.
Am 1. Januar 2016 trat das Gesetz über Zweitwohnungen definitiv in Kraft. Die Weltuntergangs-Szenarien, mit denen sich die Bau-Lobby im Abstimmungskampf gegen die Initiative von der Fondation Franz Weber und ihr Tochterverein Helvetia Nostra wehrte, sind ausgeblieben. Die Thematik hat aber nichts an Aktualität eingebüsst.
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