10.03.2023
Fondation Franz Weber

Medienmitteilung: Erstwohnungen statt Zweitwohnungen

Kaum war am 11. März 2012 die Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative gewonnen, begannen deren Gegner mit der Aushebelung des Volksentscheids. Bundesrat und Parlament erlaubten die Umwandlung von altrechtlichen Erstwohnungen in Zweitwohnungen. Dieser Fehlentscheid versursacht leider eine gravierende Wohnungsnot in den Tourismusgemeinden. Die Fondation Franz Weber fordert, dass Umwandlungen in Zweitwohnungen zukünftig bewilligungspflichtig werden.

In Tourismusregionen wird über Wohnungsnot geklagt – völlig zu Recht. Wohnungen werden mit hohen Gewinnen verkauft und neu als Zweitwohnungen genutzt. Bei solchen überteuerten Preisen haben Einheimische keine Chance auf Kauf oder Miete einer Wohnung.

Der von Volk und Ständen angenommene Verfassungsartikel würde dies eigentlich verbieten: «Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt.» Mit anderen Worten: ist der Flächenanteil von 20 Prozent überschritten, dürfen keine Wohnungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden.

Der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit setzten sich über diesen Verfassungsauftrag hinweg und hielten im Zweitwohnungsgesetz fest, dass altrechtliche Wohnungen in ihrer Wohnnutzung frei seien. Die gleichen Kreise, die heute dem Zweitwohnungsgesetz die Schuld an der Wohnungsnot geben, haben diesen Passus ins Gesetz eingebaut. Mit der parlamentarischen Initiative Candinas werden die Anreize zur Umwandlung von Wohnraum in Zweitwohnungen zusätzlich verstärkt.

Kantone und Gemeinden sollten gemäss Zweitwohnungsgesetz jedoch Massnahmen ergreifen, um Missbräuche und unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, die sich aufgrund einer unbeschränkten Nutzung altrechtlicher Wohnungen zu Zweitwohnzwecken ergeben können. Während einige betroffene Gemeinden dies tatsächlich tun, schauen die Kantone mit verschränkten Armen zu.

Für die Fondation Franz Weber haben Erstwohnungen Vorrang vor Zweitwohnungen, und Wohnungen für Einheimische Vorrang vor dem Verkauf an ausländische Käufer. Die Fondation Franz Weber fordert, dem Verfassungsauftrag endlich gerecht zu werden und in 20-Prozent-Gemeinden eine Bewilligungspflicht für die Umwandlung von Wohnungen in Zweitwohnungen einzuführen. Auf diese Weise können Gemeinden ihre Entwicklung steuern und Wohnraum für die einheimische Bevölkerung sichern.

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