28.03.2019
Fondation Franz Weber

Verbandsbeschwerderecht unter Beschuss

Bis heute tut sich der Kanton Wallis mit der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative schwer. Nun kommt es zum Coup! Die Walliser Politiker wollen das Verbandsbeschwerderecht so einschränken, dass Naturschutzorganisationen, und insbesondere Helvetia Nostra, bei kleinen Bauvorhaben nicht mehr intervenieren dürften.

Wir halten fest: Der eingereichte Vorstoss würde den Landschaftsschutz empfindlich schwächen! Nicht die Naturschutzorganisationen sind das Problem, sondern die Leute, welche das Zweitwohnungsgesetz umgehen wollen.

Der Vorschlag der parlamentarischen Initiative, das Verbandsbeschwerderecht bei kleinen Bauvorhaben auszuschliessen, würde die rechtsgleiche Anwendung der heute bestehenden Gesetze erschweren. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Anwendung der Zweitwohnungsgesetzgebung beweist, dass der Einsatz der Umwelt- und Naturschutzorganisationen zur Verhinderung von Rechtsmissbräuchen wichtig und notwendig ist. Beschwerden von Umweltorganisationen ermöglichen die richterliche Beurteilung von Bauvorhaben unabhängig von deren Grösse. Nur so kann die Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit in der Schweiz gewährleistet werden.

 

Lesen Sie mehr zur Zweitwohnungsinitiative auf unserer Projektseite.

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