Das Bundesgericht hebt die Baubewilligung für zwei Ferienhäuser in der Gemeinde Vals (GR) auf, die zur Nutzung als touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen ge-plant waren. Das Bauvorhaben wurde vorgängig sowohl von den Gemeinde- als auch von den Kantonsbehörden gutgeheissen. Vera Weber, Präsidentin der Helvetia Nostra, Beschwerdeführerin gegen das Bauprojekt ist einerseits erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts, andererseits jedoch verärgert über das Vorgehen gewisser Gemeinden und Kantone, «die immer wieder versuchen, das Zweitwohnungsgesetz zu umgehen und sich über den Volksentscheid vom 11. März 2012 hinwegzusetzen.»
Vor drei Jahren wurden Baugesuche für zwei Ferienhäuser in einem Weiler oberhalb von Vals eingereicht. Die Bauherrschaft machte gegenüber der Gemeinde geltend, dass die beiden Ferienhäuser als touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen betrieben würden und reichte einen entsprechenden Bewirtschaftungsvertrag mit einem Hotel in Vals ein. Helvetia Nostra legte gegen dieses Bauvorhaben Einsprache ein, da der Zweitwohnungsanteil in der Gemeinde Vals deutlich über 20 Prozent beträgt. Zudem ist die von der Bauherrschaft geltend gemachte Hotelbewirtschaftung der Wohnungen nicht glaubhaft, da sich das besagte Hotel einige Kilometer vom Bauprojekt entfernt befindet.
In Abweisung der Einsprache des Vereins Helvetia Nostra erteilte die Gemeinde Vals 2017 die Baubewilligungen unter Auflagen bezüglich des Bewirtschaftungsvertrags. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden wies in der Folge die Beschwerde von Helvetia Nostra dagegen ab.
Helvetia Nostra gelangte deshalb in dieser Angelegenheit mit einer Beschwerde an das Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden, die Bewilligungen für die beiden Bauvorhaben aufzuheben.
«Das Bundesgericht musste einmal mehr dem Volkswillen betreffend dem Zweitwohnungsbau Nachdruck verschaffen, da die Gemeinde- und Kantonsbehörden versagt haben» sagt Vera Weber, Präsidentin der Beschwerdeführerin Helvetia Nostra. «Leider kommt es immer wieder vor, dass Gemeinden, namentlich in den Kantonen Graubünden und Wallis, sich über das Gesetz gegen den uferlosen Zweitwohnungsbau hinwegsetzen und dabei von den Kantonsbehörden auch noch gestützt werden» so Weber.
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