Am 12. Mai 2020 erteilte das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt der Basler Stadtgärtnerei und der Gemeinde Riehen auf deren Verlangen die Genehmigung «zur Reduktion des Rehwildbestandes auf dem Friedhof am Hörnli durch Abschuss». Auf dem etwa 54 Hektaren grossen Friedhof – dem grössten der Schweiz – leben seit jeher wilde Rehgruppen. Weil die Tiere Grabschmuck abgeäst haben, drohte nun der Abschuss.
Die Fondation Franz Weber reagierte schnell und meldete am 20. Mai 2020 dagegen Rekurs an. Mit dem eingereichten Rekurs konnte die FFW zunächst eine Gnadenfrist für die Rehe bis zum 20. Juni erwirken, welche anschliessend bis zum 19. Juli und dann zum 19. August verlängert wurde. Gleichzeitig wurden von der FFW Gespräche am Runden Tisch mit der Friedhofsverwaltung, der Stadtgärtnerei und Wildexperten initiiert, um Alternativen für die Abschusspläne zu finden. Dies hat bewirkt, dass das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt eine Einigung ohne Blutvergiessen für möglich hält. Es hat daher den Rekurs sistiert, bis die laufenden Gespräche abgeschlossen sind.
Tierschutz
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