Dieses Jahr findet die 20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (CoP20) statt. Alle drei Jahre treffen sich die 185 Mitgliedstaaten des Abkommens, um über das Schicksal zahlreicher freilebender Arten zu entscheiden. Welche Arten werden weiterhin streng geschützt? Mit welchen Arten darf Handel getrieben werden? Welche Arten bleiben unberücksichtigt? In einem angespannten geopolitischen Kontext besteht die Gefahr, dass die Machtverhältnisse den Ausschlag geben werden, insbesondere auf Druck der USA, die eine weitere Liberalisierung des Handels forcieren könnten – auf Kosten der Artenvielfalt. Wie sieht unter diesen Umständen die Zukunft der Afrikanischen Elefanten aus?
Die 20. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (CoP20) findet vom 24. November bis 5. Dezember 2025 in Samarkand, Usbekistan, statt. Die Fondation Franz Weber (FFW) wird als offizielle Beobachterin daran teilnehmen. Alle drei Jahre kommen die Staaten, die das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) unterzeichnet haben, zusammen, um über den Schutzstatus verschiedener Arten zu entscheiden. Auf der Grundlage eingereichter Vorschläge, wissenschaftlicher Erkenntnisse und – manchmal heikler – politischer Erwägungen werden die Arten je nachdem, wie stark sie bedroht sind, in einen der drei Anhänge des Abkommens (siehe Kasten) aufgenommen.
Auf der Konferenz von 2025 dürften der angespannte geopolitische Kontext und eine zunehmende Priorisierung von Handels- und Sicherheitsinteressen eine wichtige Rolle spielen und sich nachteilig auf den Naturschutz auswirken. Insbesondere für die Elefanten steht viel auf dem Spiel, da die Entscheidungen im Rahmen der CITES unmittelbare Konsequenzen für die Naturschutzpolitik der einzelnen Staaten und für die Umsetzung von Zollbeschränkungen beim Import und Export der betroffenen Arten haben.
Schutz der Afrikanischen Elefanten: die Bedeutung der Taxonomie
Der Afrikanische Elefant (Loxodonta africana) ist aktuell in Anhang I des CITES-Abkommens aufgeführt, was bedeutet, dass prinzipiell kein internationaler Handel mit Elefanten oder Elefantenteilen (wie etwa Elfenbein) gestattet ist. Vier Elefantenpopulationen (von Südafrika, Botswana, Namibia und Simbabwe) fallen dagegen unter Anhang II des Abkommens. Das heisst, dass sie unter bestimmten Bedingungen gehandelt werden dürfen, wobei jedoch eine Anmerkung (A10) die Handelsmöglichkeiten trotz des grundsätzlich geringeren Schutzstatus, der mit einer Listung in Anhang II einhergeht, stark einschränkt.
Aus wissenschaftlicher Perspektive existieren in Afrika allerdings zwei unterschiedliche Arten von Elefanten, nämlich der Savannenelefant (Loxodonta africana) und der Waldelefant (Loxodonta cyclotis). Die wissenschaftliche Realität stimmt also nicht mit der juristischen Realität überein, und die CITES versucht nun, diese Lücke zu schliessen. Für welches Vorgehen sich die CITES-Vertragsstaaten dabei auf der CoP20 entscheiden, könnte für die Erhaltung der Elefanten weitreichende Folgen haben.
Was würde zum Beispiel passieren, wenn die beiden Arten in verschiedene Anhänge des Abkommens aufgenommen würden? Die Savannenelefanten, die auf der roten Liste der IUCN als «gefährdet» geführt werden, könnten auf Anhang II herabgestuft werden, was ihren Schutzstatus auf dem gesamten afrikanischen Kontinent schwächen würde. Gleichzeitig würden die Waldelefanten, die von der IUCN als «stark gefährdet» eingestuft werden, weiterhin in Anhang I gelistet bleiben.
Um einen solchen juristischen Flickenteppich zu vermeiden, empfehlen die Fondation Franz Weber und viele weitere Naturschutzorganisationen, eine sich an der Gattung (Loxodonta spp.) orientierende gemeinsame Eintragung beizubehalten. So liesse sich ein einheitlicher Schutz für alle Afrikanischen Elefanten gewährleisten, ohne Verwirrung zu stiften oder unnötige Polemik zu provozieren.
Elfenbeinbinnenmärkte: Japan verschliesst die Augen vor den Tatsachen
Es ist nicht zuletzt dem Engagement der FFW innerhalb der CITES zu verdanken, dass die meisten grossen Elfenbeinmärkte seit rund zehn Jahren ihre Tätigkeit eingestellt haben. China, Hongkong SAR, die USA, das Vereinigte Königreich und – in geringerem Umfang – die Europäische Union haben den Binnenhandel mit Elfenbein drastisch eingeschränkt und damit die Möglichkeiten der Elfenbeinwäsche und des Handels unter dem Deckmantel der Legalität beschnitten. Zusammen mit der Vernichtung offizieller Elfenbeinbestände haben diese Beschlüsse dazu beigetragen, den Handel und mit ihm auch die Wilderei einzudämmen.
Nur Japan verweigert sich nach wie vor dieser internationalen Dynamik. Das Land behauptet, sein Markt sei gegen illegalen Handel immun, was Expertinnen und Experten widerlegen, denen zufolge dieser Markt weiterhin den illegalen Handel und das Töten von Elefanten fördert. Mit den Instrumenten der CITES übt die FFW weiterhin Druck auf Japan aus, seinen Elfenbeinmarkt endlich zu schliessen. Denn um die Elefanten zu schützen, ist kollektives Handeln erforderlich: Kein Land kann es sich leisten, abzuweichen.
Lebende Elefanten müssen in Afrika bleiben!
2022 beschlossen die Vertragsstaaten auf der CITES-CoP19 in Panama, die Exporte lebender Elefanten in Länder ausserhalb Afrikas, insbesondere in Zoos, vorübergehend zu stoppen, bis die betreffenden afrikanischen Staaten sich auf eine gemeinsame Lösung geeinigt hätten. Im September 2024 fand in Botswana ein «Dialogtreffen» statt, das zu einem Minimalkonsens führte, jedoch keine eindeutige rechtliche Lösung lieferte. Durch diese juristische Unschärfe besteht nach wie vor Unsicherheit über die Auslegung der für den Handel mit lebenden Elefanten geltenden Regeln. Die Länder des südlichen Afrikas, die den internationalen Handel mit lebenden Elefanten befürworten, stossen dabei auf den Widerstand zahlreicher anderer Staaten, die im natürlichen Vertreibungsgebiet der Elefanten liegen.
Die Position der Mitgliedstaaten der Koalition für den Afrikanischen Elefanten (AEC), die von der FFW aktiv unterstützt wird, ist eindeutig: Die Elefanten müssen in Afrika bleiben, und das Einfangen von Elefanten (oftmals Kälbern) in freier Wildbahn für Zoos im Ausland muss beendet werden. Â
Auf der CoP20 werden einige südafrikanische Länder höchstwahrscheinlich neue Vorschläge für den Handel mit lebenden Elefanten vorlegen. Unter dem Vorwand, die Regeln in ganz Afrika zu vereinheitlichen, könnten diese Initiativen in Wirklichkeit den Schutz der Elefanten schwächen und inakzeptable Exporte wieder möglich machen. Die Fondation Franz Weber wird getreu ihren Verpflichtungen und im Einklang mit ihren Kampagnen ZOOXXI und ELE darum kämpfen, jeglichen Rückschritt zu verhindern. Unser Ziel ist es, eindeutige und kohärente Bestimmungen zu erwirken, die die Elefanten tatsächlich schützen – und sie dort belassen, wo sie hingehören: in Afrika. Â
Versuche, den Schutz zu schwächen, müssen bekämpft werden
Einige südafrikanische Länder, die immer wieder mehr oder weniger subtil auf eine Wiederaufnahme des Elfenbeinhandels drängen, könnten weitere Versuche unternehmen, das internationale Recht aufzuweichen. In einem angespannten geopolitischen Kontext, der insbesondere durch den zunehmenden Rückzug der USA aus dem Schutz der Biodiversität geprägt ist, besteht die Gefahr, dass diese Initiativen die internationalen Schutzmechanismen noch weiter untergraben – auf Kosten symbolträchtiger Arten wie den Elefanten. Die Trump-Regierung hat bereits Entscheidungen getroffen, die Anlass zur Sorge geben. So hat sie die Wiederaufnahme der Importe von Elefantentrophäen erlaubt, das Engagement der USA innerhalb der CITES zurückgefahren und systematisch Handelsinteressen über den Artenschutz gestellt.
Die Fondation Franz Weber wird jeden Vorstoss bekämpfen, geltende Schutzbestimmungen auszuhebeln, insbesondere, wenn es um die Afrikanischen Elefanten geht, deren Schicksal unmittelbar von der strikten Einhaltung der internationalen Regeln abhängt.
Wie funktioniert das CITES-Abkommen?
CITES (das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) ist ein internationales Abkommen, das von 185 Staaten unterzeichnet wurde. Es soll sicherstellen, dass der internationale Handel mit wilden Tieren und Pflanzen deren Überleben nicht gefährdet. Â
Alle drei Jahre treffen sich die Mitgliedstaaten auf der Vertragsstaatenkonferenz (CoP), um über den Schutzstatus verschiedener Arten zu entscheiden. Diese können in drei Anhänge aufgenommen werden:
• Anhang I: Am stärksten gefährdete Arten, deren internationaler Handel bis auf sehr streng geregelte Ausnahmen (z. B. Forschung) verboten ist.
• Anhang II: Arten, die noch nicht gefährdet sind, es aber werden könnten, wenn der Handel nicht reglementiert wird. Der Handel ist daher nur eingeschränkt möglich.
• Anhang III: Arten, die in einigen Ländern geschützt sind, welche andere Staaten um Unterstützung bei der Kontrolle des Handels mit diesen Arten bitten (auf einfache Anfrage des Landes).
Jedes Jahr tritt der Ständige Ausschuss der CITES (Exekutivorgan) zusammen, um das Funktionieren des Abkommens sicherzustellen, laufende Entscheidungen zu treffen und die auf den Vertragsstaatenkonferenzen gefassten Beschlüsse umzusetzen.
Welche Rolle spielt die Schweiz dabei?
Die Schweiz ist der Depositarstaat der CITES und damit Sitz des CITES-Sekretariats, das das Funktionieren des Abkommens sicherstellt. Unser Land, das in fachlicher und politischer Hinsicht extrem präzise ist, steht dem Handel und der als «nachhaltigen» betrachteten Nutzung der Arten traditionell aufgeschlossen gegenüber.Â
Es unterstützt nur selten Handelsbeschränkungen, es sei denn, es liegen unwiderlegbare Beweise vor, dass der Handel schwerwiegende negative Auswirkungen auf das Überleben der Art hat – und vergisst dabei manchmal das im Umweltrecht so wesentliche Vorsorgeprinzip.