19.09.2018
Fondation Franz Weber

Medienmitteilung: Fünf Landschafts- und Naturschutzorganisationen fechten das Windpark-Projekt vom Mollendruz an

Helvetia Nostra
Pro Natura
BirdLife
Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
Paysage-Libre Vaud

Das waadtländische Departement für Raum und Umwelt hat die Abweisung von mehr als 230 Einsprachen bestätigt, die während der öffentlichen Auflage 2015 gegen das Windpark-Projekt vom Mollendruz eingereicht wurden. Der entsprechende von Staatsrätin Jacqueline de Quattro unterschriebene Entscheid wurde Mitte August allen Einspracheparteien mitgeteilt. Aufgrund der gravierenden Auswirkungen dieses Projekts haben fünf Landschafts- und Naturschutzorganisationen beschlossen, gemeinsam Beschwerde beim Kantonsgericht einzulegen.

Der von den Elektrizitätswerken der Stadt Zürich projektierte Windpark Mollendruz sieht die Errichtung von 12 mehr als 200 Meter hohen Windturbinen auf der Krete zwischen dem Col du Mollendruz und dem Chalet Dernier im Waadtländer Jura vor. Das Projekt ist seit zehn Jahren in Planung. Die beschwerdeführenden Organisationen hatten die Promotoren und den Kanton Waadt seit Anbeginn auf die besondere Empfindlichkeit des betroffenen Gebiets hingewiesen.

Das Projekt verunstaltet die Landschaft eines grossen Teils der Hauptkrete im Waadtländer Jura. Die Windturbinen wären sichtbar über einen weiten Bereich des Waadtländer Plateaus und darüber hinaus, bis hin zu markanten Aussichtspunkten wie dem Dent de Vaulion. Roman Hapka, Westschweizer Verantwortlicher der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, betont, «dass dieses von allen zurzeit in der Schweiz geplanten Projekten zweifellos die grösste Auswirkung auf das Landschaftsbild hätte».

Ein Hauptpunkt der Beschwerde betrifft die Auswirkungen auf die geflügelte Fauna. Für mindestens fünf Vogelarten und sechs Fledermausarten, die auf der Roten Liste als bedroht gelten, dient der betroffene Standort als Lebensraum. Diese Tiere werden ein Habitat verlieren, das ohnehin bereits vielen Belastungen ausgesetzt ist. Für das Auerhuhn etwa wären 183 Hektaren Lebensraum erster und zweiter Güte betroffen. Zwar schlagen die Projektträger Ausgleichsmassnahmen vor. Doch «die Wirksamkeit einiger dieser Massnahmen ist nicht erwiesen; sie sind angesichts des vorhersehbaren Ausmasses an negativen Auswirkungen keinesfalls zu rechtfertigen», hält François Turrian, Direktor von BirdLife Schweiz in der Romandie, fest.

Die Organisationen beklagen auch die Auswirkungen auf ein weitgehend intaktes Naturgebiet. So ist der Bau von Zufahrtsstrassen zum Windpark für Trockenwiesen und Weiden von nationaler Bedeutung, sowie für seltene und geschützte Lebensräume besonders schädlich. Zudem haben die Waadtländer Behörden auch die kumulativen Auswirkungen des Projekts in Verbindung mit den beiden benachbarten Windparks (Grati und Bel Coster), die zurzeit in Projektierung sind, nicht beurteilt. «Man darf die Auswirkungen dieser 12 Windturbinen nicht bewerten, ohne benachbarte ähnliche Projekte miteinzubeziehen», unterstreicht Anne Bachmann, Projektbeauftragte von Helvetia Nostra.

Die beschwerdeführenden Organisationen bedauern, dass das Waadtland im Rahmen seiner kantonalen Windkraftplanung am Projekt von Mollendruz festhält, obschon die Auswirkungen auf die Landschaft und mehrere geschützte Vogelarten hinlänglich bekannt sind. Die genannten Organisationen sind überzeugt, dass dieses Projekt gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstösst und nicht erlaubt werden darf. «Selbstverständlich befürworten wir erneuerbare Energien», stellt Michel Bongard, Geschäftsführer von Pro Natura Vaud, klar: «Doch eine Interessensabwägung ist unabdingbar. In diesem Fall ist die Erhaltung von Natur und Landschaft von grösster Bedeutung und entsprechend höher zu gewichten.»

Medienmitteilung (Französisch): 2018_09-19_CP Mollendruz

Bild (oben): Eine Fotomontage zeigt die landschaftlichen Auswirkungen des geplanten Windparks, hier mit Blick von Bavois.

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