28.01.2022
Helvetia Nostra

Medienmitteilung: Das Zürcher Seebecken wird nicht verschandelt – das ist ein gutes Signal für Zürich und alle Seeregionen der Schweiz!

Helvetia Nostra (HN) begrüsst das Urteil des Zürcher Verwaltungsgericht, die Beschwerde der «ZüriBahn AG» gegen die Aufhebung des kantonalen Gestaltungsplans abzulehnen. «Das Zürcher Seebecken wird nicht verschandelt», freut sich HN-Präsidentin Vera Weber, «dieser Entscheid des Verwaltungsgerichts ist gut für Zürich und ein starkes Signal für die ganze Schweiz!

Die Bewilligung der geplanten Seilbahn hätte unschöne Begehrlichkeiten in anderen Seeregionen geweckt», so Vera Weber weiter. Helvetia Nostra gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die Zürcher Kantonalbank ihr geplantes Seilbahn-Projekt zum 150-Jahre-Jubiläum ad acta legt und den aktuell gefällten Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterziehen wird.

Helvetia Nostra (HN) legte vor über zwei Jahren Rekurs ein gegen den kantonalen Gestaltungsplan «Seilbahn Mythenquai – Zürichhorn (ZüriBahn)», welcher von der kantonalen Baudirektion Zürich festgesetzt und am 24. Mai 2019 aufgelegt wurde. Neben fehlenden planungsrechtlichen und gut-achterlichen Grundlagen verstösst das Projekt gegen zahlreiche Schutzinteressen. Zudem hätte der Bau – trotz einer Befristung des Seilbahnbetriebes auf fünf Jahre – zum Teil irreversible Eingriffe in die Gartenbaudenkmäler und sensible ökologische Lebensräume zur Folge. Mit der Seilbahn würde auch die Sicht auf das Seebecken während Jahren erheblich gestört. «Der Naturraum der Stadt und die Aussicht auf die Landschaft muss vor einer solch absurden Verbauung bewahrt werden», begründet Präsidentin Vera Weber das Vorgehen der Helvetia Nostra. Zudem hätte die Realisierung dieses Projektes unschöne Begehrlichkeiten in anderen Seeregionen zur Folge.

Leider zogen die Seilbahninitianten – namentlich die Zürcher Kantonalbank, welche das Projekt zu ihrem 150-Jahre-Jubiläum im Jahre 2020 realisieren wollte – diesen für sie negativen Entscheid des Baurekursgerichts an das Verwaltungsgericht weiter. Doch dieses kommt nun zum gleichen Schluss und entschied, dass der kantonale Gestaltungsplan zu Recht aufgehoben wurde. Es bestehe ein erhebliches Interesse an der Freihaltung von Seeflächen und am Schutz des Landschaftsbildes, welches vom Seilbahnvorhaben substanziell tangiert würde, begründet das Gericht sein Urteil, welches nicht nur für die Region Zürich, sondern für die ganze Schweiz positive Auswirkungen haben wird. «Denn die Bewilligung der geplanten Seilbahn hätte unschöne Begehrlichkeiten in anderen Seeregionen geweckt», ist Vera Weber überzeugt. Die Fondation Franz Weber sowie ihre Schwesterstiftung Helvetia Nostra hoffen nun, dass die Zürcher Kantonalbank auf die Realisierung der Bahn endgültig verzichten wird: «Es gibt viel sinnvollere Ideen, um ein Jubiläum zu feiern, als dafür eine Landschaft zu verschandeln», sagt Vera Weber.

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