Die Zürcher Kantonalbank will mit dem Seilbahn-Grossprojekt zwischen Wollishofen und dem Seefeld ihr 150 Jahre-Jubiläum feiern. Dieses «Geschenk an die Bevölkerung», die nie um ihre Meinung gefragt wurde, hätte zur Folge, dass die Erholungssuchenden auf der Blatterwiese und im Strandbad Mythenquai künftig beim Blick auf den See und in die Alpen zwei bis zu 88 Meter hohe Seilbahnmasten vor der Nase haben. Aber auch die Postkarten-Aussicht von Bürkliplatz und Quaibrücke zum Alpenkamm würde durch eine unschöne Seilbahn-Girlande vor der Bergkette beeinträchtigt.
Zusammen mit mehreren direktbetroffenen Privatpersonen hat Helvetia Nostra darum Einsprache gegen den kantonalen Gestaltungsplan «Seilbahn Mythenquai — Zürichhorn (ZüriBahn)» eingelegt, welcher von der kantonalen Baudirektion Zürich festgesetzt und am 24. Mai 2019 aufgelegt wurde. Neben fehlenden planungsrechtlichen und gutachterlichen Grundlagen verstösst das Projekt gegen zahlreiche Schutzinteressen. Zudem hätte der Bau trotz der Befristung des Seilbahnbetriebes auf fünf Jahre teilweise irreversible Eingriffe in Gartenbaudenkmäler und sensible ökologische Lebensräume zur Folge.
Die Rekurse von Helvetia Nostra und anderen Parteien hiess das Zürcher Baurekursgericht Mitte Dezember 2019 gut. Doch dieses Urteil konnte die ZKB offenbar nicht akzeptieren – obwohl ein Seilbahnbetrieb im Jubiläumsjahr 2020 der Bank, wie einst geplant, längst in keiner Weise mehr realisierbar wäre. Die Bank liess in einer Medienmitteilung verlauten, dass sie beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen wird gegen das Urteil des kantonalen Baurekursgerichts. Helvetia Nostra wird sich in Zusammenarbeit mit der IG Seebecken Seilbahnfrei deshalb weiterhin dafür einsetzen, dieses unnötige Prestigeprojekt zu verhindern.
Der Naturraum der Stadt und die Aussicht auf die Landschaft muss vor einer solch absurden Verbauung bewahrt werden!
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