31.01.2023
Helvetia Nostra

Bundesgerichtseintscheide – Creux-du-Van: das BGer zieht den Tourismus dem Naturschutz vor

Helvetia Nostra hat mit Enttäuschung die Urteile (1C_131/2021 und 1C_237/2021) des Bundesgerichts vom 4. Januar zur Kenntnis genommen. Darin werden die Beschwerden gegen den Neuenburger Nutzungsplan (PAC) und die Waadtländer Klassierungsentscheidung (DC) bezüglich des Creux-du-Van-Gebiets abgewiesen. Die Stiftung bedauert zutiefst, dass die Interessen des Tourismus gegenüber den Interessen des Naturschutzes bevorzugt wurden. 

Helvetia Nostra ist der Ansicht, dass die in den geltenden Regeln integrierten Schutzmassnahmen minimalistisch sind und zu viele Ausnahmen zulassen. Statt die Naturwerte des Creux-du-Van wiederherzustellen und zu erhalten, verschlechtert sich die Ortsqualität auf alarmierende Weise.

Darüber hinaus ist es widersprüchlich, die Jagd in einem Schutzgebiet zu erlauben. Schutzgebiete gehören zu den wenigen sicheren Häfen für Wildtiere und es ist wichtig, dass diese Funktion als Rückzugsort erhalten bleibt. Wird die Jagd im Umkreis des Creux-du-Van weiterhin erlaubt, schadet dies den bedrohten Arten, die in diesem Gebiet vorkommen, (z. B. dem Auerhahn).

Helvetia Nostra wird auf die effektive Umsetzung der von den Waadtländer und Neuenburger Behörden beschlossenen Maßnahmen achten. Sie wird einen Katalog von Naturmaßnahmen erstellen, mit dem die natürlichen Werte wiederhergestellt und geschützt werden, auch wenn die touristischen Aktivitäten das Gebiet stark beanspruchen.

Angesichts der jüngst bekannt gewordenen Verstösse an diesem Ort besteht dringender Handlungsbedarf. Die offiziellen Maßnahmen müssen durch eine Aufstockung der personellen Mittel ergänzt werden, um die Überwachung des Ortes zu garantieren. Ausserdem muss der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft werden, der es den Überwachern ermöglicht, abschreckende Geldstrafen zu verhängen. Denn die alleinige Verwendung von Schildern zur Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit ist offensichtlich unwirksam.

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