18.09.2020
Anna Zangger

Bundesrat verschärft Sanktionen für illegalen Artenhandel – Ein Schritt in die richtige Richtung

Am 18. September 2020 gab der Bundesrat in einer Medienmitteilung bekannt, dass er die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über den Artenschutz (CITES) verabschiedet hat. Die geplanten Änderungen, welche die strafrechtlichen Sanktionen für den illegalen Artenhandel in der Schweiz verschärfen und mehr Transparenz beim An- und Verkauf von Tieren und Pflanzen vorsehen, sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Fondation Franz Weber (FFW), die sich an der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz beteiligt hatte, begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, hätte sich aber gewünscht, dass die Schweizer Regierung im Kampf gegen den internationalen Handel mit gefährdeten Arten mit gutem Beispiel vorangehen würde.

Als Antwort auf die parlamentarische Motion von Guillaume Barazzone (15.3958) «Verstärkung der strafrechtlichen Sanktionen in der Schweiz gegen den illegalen Handel mit gefährdeten Arten» verpflichtete sich der Bundesrat, das Bundesgesetz über den Handel mit geschützten Arten (LCITES), das Gesetz zur Umsetzung des gleichnamigen internationalen Übereinkommens (CITES), zu ändern. Die Fondation Franz Weber, Expertin im internationalen Artenhandel und seit 1989 offizielle Beobachterin bei CITES, hat dem Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung mit interessierten Kreisen mehrere Vorschläge unterbreitet, damit die Schweizer Regierung im Kampf gegen den Artenhandel künftig mit gutem Beispiel vorangeht. Leider erfolglos.

Doch auch wenn der Bundesrat die gemachten Vorschläge nicht übernehmen wollte, ist das neue LCITES ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Es verschärft einerseits die Sanktionen gegen den illegalen Handel mit Arten und stärkt andererseits die Transparenzpflichten bei Transaktionen mit geschützten Arten. Die vorgesehenen Strafen (Maximal ein Jahr Freiheitsentzug) sind jedoch nach wie vor relativ niedrig, und nur das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird für die Beurteilung solcher Vergehen zuständig sein. Die Verantwortlichen entziehen sich damit dem normalen Strafrechtssystem.

Generell ist die FFW der Ansicht, dass jeglicher Handel mit Wildtieren problematisch ist, ob dieser nun «legal» oder «illegal» ist – zumal die Grenze zwischen beiden manchmal verschwommen ist, und insbesondere im Zeitalter des Massensterbens von so vielen Arten weltweit. Die Schweiz muss mit gutem Beispiel vorangehen: Anstatt nur interne Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels zu ergreifen, muss sie sich national und international aktiv für den Schutz aller Tier- und Pflanzenarten einsetzen und die Aufhebung des Handels mit gefährdeten Arten fordern. Unter diesem Gesichtspunkt geht das neue LCITES eindeutig nicht weit genug.

 

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