Die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» hat sich zum Ziel gesetzt, die Menschen, die Tiere und die Umwelt vor Stress und Belastung durch private Feuerwerke zu schützen. Das Parlament nimmt das Anliegen der Bevölkerung ernst und legt einen indirekten Gegenentwurf vor. Die Fondation Franz Weber, als eine der vier Trägerorganisationen dieser Initiative, nimmt im Rahmen der laufenden Vernehmlassung dazu Stellung. Auch Sie können sich beteiligen!
Warum ist eine Einschränkung von Feuerwerk notwendig?
Die knallerzeugenden Feuerwerkskörper zum Nationalfeiertag oder zu Neujahr stellen nicht nur für viele Menschen eine Belastung dar, sondern versetzen auch alljährlich Haus-, Nutz- und Wildtiere in Angst und Schrecken. Die Vögel, die sich im Sommer in der Brutzeit befinden, leiden besonders stark darunter und sterben oft infolge von Stress. Auch die Silvesterknallerei stört den Winterschlaf oder die Ruhephase von Wildtieren, manchmal mit tödlichen Folgen. Darüber hinaus verschmutzen Feinstaub und giftige Substanzen wie Dioxine die Luft, den Boden und das Wasser und erhöhen im Sommer die Brandgefahr.
Aus diesem Grund fordert die eidgenössische Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk», die am 3. November 2023 mit 137 429 gültigen Unterschriften eingereicht wurde, den Verkauf von lauten Feuerwerkskörpern an Privatpersonen einzuschränken und ihre Verwendung auf bewilligte, öffentliche Veranstaltungen zu beschränken, die im Voraus angekündigt werden müssen.
Der aktuelle Gegenentwurf
Die Einreichung der Initiative hat dem Parlament gezeigt, dass ein Grossteil der Bevölkerung das Anliegen der Initiantinnen und Initianten teilt. Wie eine im Herbst 2024 durchgeführte repräsentative Umfrage von gfs.bern bestätigt hat, wünscht sich die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer eine Beschränkung von Feuerwerk, insbesondere aufgrund der Lärmbelastung.
Anfang 2025 ging das Bundesparlament auf die Forderung ein und beauftragte die dafür zuständige Kommission (Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK) damit, einen indirekten Gegenentwurf in Form einer Gesetzesänderung auszuarbeiten. Im Frühjahr/Sommer 2025 arbeitete die parlamentarische Kommission zwei Varianten aus:
Beide Varianten des Gegenentwurfs stehen derzeit bis 28. September 2025 zur Vernehmlassung.
Position der Fondation Franz Weber
Die Fondation Franz Weber als Trägerorganition der Initiative spricht sich für deren möglichst getreue Umsetzung aus. Daher befürwortet sie klar die Minderheitsvariante des Gegenentwurfs und fordert die Abgeordneten des Parlaments auf:
Werden wir gemeinsam aktiv!
Die Vernehmlassung läuft bis 28. September 2025. Für das Zustandekommen eines wirksamen Gesetzes müssen wir alle aktiv werden. Daher haben wir eine gemeinsame Bürgerstellungnahme lanciert, die einfach online unterzeichnet werden kann.
✓ Jede und jeder kann unterschreiben, unabhängig von Wohnort, Staatsangehörigkeit und Alter.
✓ Wir werden die Stellungnahme als direkten Beitrag der Bevölkerung rechtzeitig dem Parlament übergeben.