11.09.2021
Fondation Franz Weber

Medienmitteilung: Die CITES genehmigt den Export namibischer Elefanten

Am 8. September 2021 hat das Sekretariat des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) eine Erklärung veröffentlicht, in der es den Fang und Export Dutzender Elefanten aus Namibia genehmigt. Das heisst, dass etwa 40 Elefanten (ausgewachsene Tiere und Kälber) ihren Familienverbänden entrissen und aus Afrika transportiert werden. In anderen Ländern droht ihnen für den Rest ihres Lebens die Gefangenschaft in Zoos oder Safari Parks. Die Fondation Franz Weber (FFW) ist empört über diese Parteinahme des CITES-Sekretariats, das mit diesem Akt – wie schon öfter – seine Kompetenzen weit überschreitet.

Grundsätzlich verbieten die Bestimmungen der CITES Namibia den Export lebender Elefanten ausserhalb ihres Lebensraums. Es ist jedoch nicht das erste Mal,[i] dass Namibia die geltenden Bestimmungen ignoriert und eine Vorschrift vorsätzlich fehlinterpretiert, um die Ausfuhr von Elefanten aus Afrika zu rechtfertigen[ii]. Jetzt sollen 57 freilebende Elefanten eingefangen und verkauft werden, von denen 42 für den Export bestimmt sind!

Diese einseitige Auslegung der CITES durch Namibia wird von anderen Mitgliedstaaten und zahlreichen NGOs in Frage gestellt. Daher wurde der Ständige Ausschuss des CITES-Übereinkommens (Exekutivorgan) bereits beauftragt, auf seiner nächsten Tagung Anfang 2022 ihre Rechtmässigkeit zu prüfen.[iii]

Es obliegt also den CITES-Vertragsstaaten zu entscheiden, ob Namibias Auslegung des Übereinkommens – und das betrifft die bereits erfolgten, wie die geplanten Exporte – rechtmässig ist. Das CITES-Sekretariat hat hierbei keinerlei Entscheidungskompetenz: Seine einzige Aufgabe besteht darin, das Funktionieren dieses Vertrags sicherzustellen und nicht, anstelle der Vertragsstaaten die Umsetzung des Übereinkommens zu beurteilen.

«Mit der Bestätigung der Auslegung Namibias hat das Sekretariat nicht nur seine Kompetenzen überschritten, sondern verstösst auch gegen die Entwicklung der Debatten und den Geist der letzten Beschlüsse der CITES-Vertragsstaaten», erklärt Anna Zangger, Direktorin für internationale Kampagnen der Fondation Franz Weber (FFW). «Das ist schlichtweg inakzeptabel».

Die Vertragsparteien hatten auf der letzten CITES-Vertragsstaatenkonferenz (CoP18) im August 2019 eine Beschränkung der Exporte afrikanischer Elefanten beschlossen, um deren Transport in Zoos ausserhalb Afrikas zu verhindern. Die Fachgruppe für den Afrikanischen Elefanten der IUCN, der Biologinnen und Biologen sowie Elefantenexpertinnen und ‑experten angehören, ist zudem der Ansicht, dass solche «Ex-Situ-Exporte» keinerlei Beitrag zum Schutz der Art leisten.[iv]

Laut den Informationen der FFW vor Ort[v] hat der Fang der Elefanten bereits begonnen: Er wird hauptsächlich in zwei Regionen im Nordwesten durchgeführt, wo eine besonders stark gefährdete Population von Wüstenelefanten lebt. Der Fang und der Export könnten für diese einzigartige Elefantenpopulation durchaus das Ende bedeuten!

«Immer wieder befürwortet das CITES-Sekretariat solche Exporte – und vergisst darüber das Hauptziel des Übereinkommens, nämlich den Artenschutz!», kritisiert Vera Weber, Präsidentin der FFW. «Das Sekretariat sollte im Namen aller Mitgliedstaaten sprechen und nicht nur für diejenigen, die ihre Elefanten um jeden Preis verkaufen wollen, weil sie auf schnellen Profit aus sind».

 

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[i] 2012 und 2013 hatte Namibia unter Berufung auf eine missbräuchliche Auslegung des CITES-Übereinkommens achtzehn bzw. sechs Elefanten an Mexiko und Kuba verkauft.

[ii] Die namibische Elefantenpopulation ist in Anhang II des CITES-Übereinkommens aufgeführt, wobei in einer Anmerkung festgelegt ist, dass lebende Elefanten lediglich im Rahmen von «In-Situ-Erhaltungsprogrammen» exportiert werden dürfen. Für die in Anhang II gelisteten Elefantenpopulationen gilt diese Einschränkung jedoch nicht, wenn es sich um Exporte in Zoos handelt. Im letzten Absatz der Anmerkung über die namibischen Elefanten heisst es im Zusammenhang mit dem Elfenbeinhandel: «Alle anderen Exemplare gelten als Exemplare von Arten gemäss Anhang I, und der Handel damit ist entsprechend zu regeln.» Diese Bestimmung wurde ursprünglich angenommen, um die Elefanten stärker vor dem Elfenbeinhandel zu schützen. Doch Namibia nutzt sie, um die Anwendung der restriktiveren Vorschriften in Anhang II zu umgehen und so seine Elefanten ungehindert ausserhalb Afrikas verkaufen zu können.     

[iii] https://cites.org/sites/default/files/eng/com/ac/31/sum/E-AC31-ExSum-03.pdf

[iv] AfESG. 2003. Erklärung zum Fang freilebender Elefanten für ihre Nutzung in Gefangenschaft. Fachgruppe für den Afrikanischen Elefanten der IUCN-SSC, Mokuti Lodge, Namibia, 2003. https://www.iucn.org/ssc-groups/mammals/african-elephant- specialist-group/afesg-statements/removal-african-elephants-captive-use   

[v] Untersuchungsbericht von Dr. Adam Cruise über die Verkäufe lebender wilder Elefanten (Loxodonta africana) aus Namibia, Sept. 2021. https://africanelephantjournal.com/investigation-of-live-elephants/

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