25.11.2023
Anna Zangger

Die FFW ergreift das Referendum gegen den «Mantelerlass»

Am 29. September verabschiedete das Schweizer Parlament das Bundesgesetz über erneuerbare Energien. Mit dem Gesetzespaket werden mehrere Bundesgesetze angepasst. Dabei wird die Produktion von angeblich «grünem» Strom über alle anderen Interessen gestellt, einschliesslich des Natur- und Landschaftsschutzes. Für die Fondation Franz Weber (FFW) war das Referendum eine Selbstverständlichkeit: Wir können nicht tatenlos zusehen, wie unsere Behörden das opfern wollen, was uns am liebsten ist.

Das «Bundesgesetz über erneuerbare Energien» ist verabschiedet, das Ziel ist die Förderung der erneuerbaren Energien. Dafür werden mehrere Gesetze angepasst, darunter das Energiegesetz EnG, das Stromversorgungsgesetz StromVG, das Raumplanungsgesetz RPG und das Waldgesetz WaG. Kommt der «Mantelerlass» zur Umsetzung, wird der Natur- und Landschaftsschutz praktisch ausgehebelt – obwohl er in der Bundesverfassung verankert ist. Das neue Gesetz stellt eine unmittelbare und direkte Bedrohung für die Biodiversität und die Schönheit unseres Landes dar – und das unter dem Vorwand, das Klima schützen zu wollen. Das ist verfassungswidrig, so bestätigt der Professor für Verfassungsrecht Alain Griffel von der Universität Zürich.

Wie ein Blankoscheck
Mit der angeblichen Gefahr eines «Blackouts» vor Augen hat sich das Parlament berechtigt gefühlt, der Produktion von erneuerbaren Energien eigenmächtig ein überwiegendes Interesse zuzubilligen und dabei andere Interessen zu missachten. Damit wurde den Gemeinden und Gerichten jede Möglichkeit genommen, im Einzelfall eine echte Interessenabwägung vorzunehmen. Bisher mussten die Gerichte nämlich bei jedem Projekt diverse Fragen prüfen: Ist der Eingriff in Natur und Landschaft im Hinblick auf den Bedarf an Energieversorgung gerechtfertigt? Könnten weniger schwerwiegende Massnahmen ergriffen werden, um das gleiche Ergebnis zu erzielen? Sind die Massnahmen zum Ausgleich natürlicher Verluste ausreichend? Und wird die Vogelwelt bei Windkraftanlagen ausreichend geschont oder eben gefährdet? Mit dem «Mantelerlass» wird diese Interessenabwägung abgeschafft oder besser gesagt, direkt per Gesetz vorgenommen: Die Energieerzeugung wird sakrosankt.

Für Philippe Roch ist das neue Gesetz völlig unsinnig. Er ist Mitglied des Stiftungsrats der FFW und ehemaliger Direktor des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU). Seiner Meinung nach kann man keine «gute» Ökologie betreiben, indem man die natürliche Umwelt gefährdet: «Es ist absurd, die Natur auf dem Altar des Klimaschutzes zu opfern, denn Naturräume sind unsere besten Verbündeten im Kampf gegen die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels», sagt er. «Sie absorbieren riesige Mengen an CO2, regulieren den Wasserkreislauf und mildern Klimaschwankungen.»

Es gibt Alternativen
In Wirklichkeit ist es gar nicht nötig, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in der Natur zu bauen: Laut einer Studie des BAFU könnten wir 110 Prozent unseres Strombedarfs allein durch die Installation von Solarpanels auf vorhandenen, verfügbaren und geeigneten Dächern erzeugen. Beginnen wir also damit, die Infrastruktur zu nutzen, die wir bereits besitzen – Strassen, Mauern, Dächer, Parkplätze und andere überbaute Flächen – bevor wir den Weg des geringsten Widerstands wählen und die Natur schädigen. Die Energiewende sichern, ja – aber nicht um jeden Preis.

Die Selbstverständlichkeit des Referendums
Für die FFW war das Referendum gegen dieses unsinnige Gesetz eine Selbstverständlichkeit. Das Parlament untätig gewähren zu lassen, würde bedeuten, jahrelange Aktionen und Kampagnen zum Erhalt unserer wunderschönen Landschaften und wertvollen Natur aufzugeben, die zum Teil von Franz Weber selbst initiiert worden waren. Denn zukünftige Klagen hätten schlichtweg keine Chance mehr. «Mit dem ‹Mantelerlass› ist das Parlament in der Eile zu weit gegangen», konstatiert Vera Weber, Präsidentin der FFW. «Es muss seine Arbeit wieder aufnehmen, diesmal ohne Eile, damit ein Gleichgewicht zwischen der Förderung erneuerbarer Energien und dem Schutz von Natur und Landschaft gefunden werden kann.»

Durch das fakultative Referendum kann das souveräne Volk sein Veto gegen das kurzsichtige Gesetz einlegen. Spricht sich die Mehrheit der Wähler gegen das Gesetz aus, wird es aufgehoben. Nur so kann es verhindern, dass die Verfassungsbestimmungen verletzt und eine Reihe von Landschafts- und Naturschätzen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geopfert werden. Wir sind überzeugt, dass das Volk sich nicht täuschen lässt und das bewahren will, was letztlich das wertvollste Gut unseres Landes ist: die unversehrte Landschaft!

Unterschreiben Sie das Referendum, damit das Volk über das Gesetz für erneuerbare Energien abstimmen kann. Kämpfen wir gemeinsam für unsere Natur und die Landschaften der Schweiz!

 

Das steht auf dem Spiel, wenn der «Mantelerlass» NICHT aufgehoben wird:

  • Die Erzeugung erneuerbarer Energie hat prinzipiell Vorrang vor allen anderen Interessen, einschliesslich des Natur- und Landschaftsschutzes.
  • Wind- und Solarparks können neu in geschützten Landschaften errichtet werden, selbst wenn sie in Bundesinventaren (BLN, ISOS) verzeichnet sind.
  • Es gibt keine Pflicht mehr, Beeinträchtigungen zu verhindern oder zu kompensieren.
  • Wind- und Solarparks können in Biotopen von kantonaler, regionaler oder lokaler Bedeutung aufgestellt werden. Wasserkraftprojekte lassen sich sogar in einigen Biotopen von nationaler Bedeutung realisieren.
  • Für den Bau von Windparks dürfen Wälder abgeholzt werden.
  • Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien werden mit Subventionen in der Höhe von 60 Prozent unterstützt.
  • Trotz all dieser Massnahmen ist es ungewiss, ob die Energieversorgung in der Schweiz ohne fossile Brennstoffe und Kernenergie gewährleistet werden kann.

 

 

 

 

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