28.08.2024
Matthias Mast

Schweizer Natur in Gefahr!

Das Bundesgesetz über die Stromversorgung («Mantelerlass») wurde vom Bundesrat, dem Parlament und vor allem der Wirtschaft, insbesondere den Stromlieferanten, unterstützt, um auf Kosten der Natur in der Schweiz noch höhere Gewinne erzielen zu können. Die Fondation Franz Weber (FFW) hat ein Referendum gegen dieses schädliche Gesetz ergriffen und eine Kampagne durchgeführt, um das Schweizer Volk darüber zu informieren. Leider wurde das Gesetz angenommen, wodurch die Natur in der Schweiz in grosser Gefahr ist.

Das Bundesgesetz über die Stromversorgung (Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien oder «Mantelerlass») wurde vom Parlament im September 2023 angenommen. Es musste also schnellstmöglich das Referendum ergriffen und 50’000 Unterschriften in nur drei Monaten gesammelt werden, damit das Schweizer Volk gegen diesen Erlass mit seinen schwerwiegenden Folgen abstimmen konnte.

Dieses Gesetz, das aus Angst vor einem hypothetischen «Blackout» unter Zeitdruck verabschiedet wurde, erlaubt erhebliche und nicht mehr rückgängig zu machende Eingriffe in Natur und Landschaft und verstösst dabei auch noch gegen die Bundesverfassung. Schlimmer noch: Es stellt eine Bedrohung für unser Rechtssystem dar, da es der Produktion von Strom nahezu uneingeschränkten Vorrang vor allen anderen Interessen einräumt – auf Kosten der Natur. Die Kontrolle von Projekten zur Energieerzeugung durch die Gerichte wird damit praktisch ausgehebelt und unsere Demokratie geschwächt. Denn der Bundesrat kann beschliessen, lokale Verfahren abzukürzen und zu vereinfachen, um in aller Eile den Bau neuer Infrastrukturen für die Stromproduktion zu erlauben.

Die zentrale Frage, die sich vor der Abstimmung stellte, lautete: Lässt sich in einem reichen Land wie dem unseren, das auf dem besten Weg ist, international eine technologische Führungsposition zu erlangen, die Energiewende nicht erreichen, ohne dafür die letzten Schätze der Biodiversität zu opfern?

Scheinbar nicht…

Windkraft mit Zerstörungs-Kraft

Und dies für Windkraftanlagen, die nicht grundlastfähig sind. Denn die Windräder stehen an drei bis vier von sieben Tagen in der Woche still. Der Wirkungsgrad einer Windkraftanlage liegt deshalb im Durchschnitt bei fünf bis acht Prozent, und die Lebensdauer von Windrädern wird mit sieben bis maximal  20 Jahren beziffert.

Für diesen Mini-Wirkungsgrad müssen die Menschen, welche in einem 1-Kilometer-Umgebungsradius der bis zu 210 Meter hohen Windkraftanlagen – die doppelte Höhe des Berner Münsters –  leben, den Lärm und den Schlagschatteneffekt der bis zu 270 Stundenkilometern drehenden Rotorblätter erdulden.

Doch viel mehr als der Mensch leidet die Natur: Pro Windrad benötigt es einen Erschliessungskorridor von rund einer Hektare Bodenfläche. Das bedeutet, dass pro Windrad eine Fläche der Grösse von 1,5 Fussballfeldern abgeholzt werden muss. Sobald das Windrad aufgebaut ist, kann ein Drittel der gerodeten Fläche wieder aufgeforstet werden; die Restfläche von etwa 4600 Quadratmeter pro Windrad muss jedoch baumfrei bleiben.

Hinzu kommt das Sockelfundament aus Beton, für welches pro Windrad ungefähr 7000 Tonnen Aushub abgeführt werden müssen, um dann bis zu 10‘000 Tonnen Stahlbeton als Fundament im Boden zu verankern. Je nach Standort und Untergrund muss bis zu 12 Meter tief in den Boden gebohrt werden und pro Windrad sind etwa 1400 Lastwagenfahrten nötig. Zudem: Dieser Stahlbetonsockel ist ein für alle Mal vollversiegelt. An einen Rückbau (und die Abführung des Betons) ist kaum mehr zu denken, ganz zu schweigen von der verheerenden CO2-Bilanz des gesamten Bauprozesses.

Solar versus Natur

Es ergibt auch keinen Sinn, Weideland, insbesondere unsere Alpen, mit Photovoltaikanlagen zu überbauen, wenn man durch deren Installation auf bereits bestehenden Infrastrukturen (Dächer, Mauern, Strassen, usw.) mehr als 100% des gesamten aktuell – und in Zukunft – in der Schweiz verbrauchten Stroms erzeugen könnte.

Zudem wird mit den Solaranlagen auf Bergflächen unsere Landschaft massiv verschandelt. Die Schweizer Landschaften sind weltweit einzigartig und die wertvollste Visitenkarte unseres Landes. Wenn wir unsere derzeit noch unberührten Hügel und Berge mit Solarmodulen überziehen, zerstören wir unwiederbringlich unser Erbe und unsere Identität. Das dürfen wir nicht zulassen!

Zudem sind wir mit dieser Meinung nicht allein: Auch die anderen grossen Naturschutzorganisationen, die das Stromgesetz komischerweise unterstützt hatten, erheben Einsprache und Beschwerden gegen grosse Solar- und sogar Windparkprojekte… Denn im Grunde wissen wir doch alle, dass diese Projekte verheerende Auswirkungen haben. Unsere Einsprachen haben jedoch kaum noch Aussicht auf Erfolg.

Unterstützung der Biodiversivitätsinitiative

Die FFW wird die Befürworter deshalb beim Wort nehmen: Sie haben im Abstimmungskampf versprochen, dass 80 % des Solarzubaus auf bestehende Infrastruktur erfolgen, obwohl dies nicht im Gesetz garantiert ist. So jedenfalls äusserte sich der zuständige Bundesrat Albert Rösti. Diese Versprechen müssen eingehalten werden!

Dies gilt umso mehr in Anbetracht der Tatsache, dass fast ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer das Gesetz ablehnten und ihre starke Verbundenheit mit dem Natur- und Landschaftsschutz bezeugten. Bemerkenswert: die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger von vielen Gemeinden, in denen Solar- oder Windparkprojekte geplant oder bereits gebaut sind, hat das Stromgesetz abgelehnt. «Natürlich akzeptiert die Fondation Franz Weber das Abstimmungsergebnis», sagt FFW-Präsidentin Vera Weber, «wir werden jedoch die Befürworter des Gesetzes beim Wort nehmen. Es kann und darf nicht sein, dass Milliarden ausgebeben werden, um die Natur zu zerstören. Der Schutz der Natur, der Biodiversität und der Respekt vor der direkten Demokratie müssen gewahrt bleiben», so Vera Weber.

Die FFW wird sich weiterhin für den Naturschutz einsetzen und unterstützt aktiv die Biodiversitätsinitiative, über die wir am 22. September abstimmen werden.

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