23.01.2023
Fondation Franz Weber

Solarenergie ausbauen – im Einklang mit Verfassung und Natur!

Die Fondation Franz Weber (FFW) begrüsst die aktuelle Diskussion rund um die Photovoltaik in der Schweiz. Anstatt vorschnell neue Anlagen auf grüne Wiesen zu setzen, gilt es nun, das gigantische Potential von jährlich 67 TWh auf bestehenden Dächern und an Fassaden zu nutzen. Die FFW fordert die Umweltkommission des Nationalrats derweil auf, die Verfassung kein zweites Mal zu brechen und auf weitere dringliche Bundesgesetze zu verzichten.

Grünflächen erhalten
Durch die Klima- und Biodiversitätskrise sind wir dringender auf intakte natürliche Lebensräume angewiesen als auf den wenigen zusätzlichen Strom, den man auf Freiflächen in den Alpen produzieren könnte. Denn Wälder, Auen, Wiesen und andere Grünflächen sind nicht nur beliebte Erholungsräume, sondern auch wertvolle Ökosysteme, weil sie COabsorbieren und extreme Wetterereignisse abmildern. Durch die Bautätigkeit kommen sie leider immer mehr in Bedrängnis. Im «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» werden Schutzgebiete von nationaler Bedeutung deutlich entwertet. Grössere Kraftwerke sollen auch in solchen Schutzgebieten gebaut werden können – und zwar ohne Schutz- oder Ausgleichsmassnahmen.

Vorhandenes Potenzial nutzen
Um nachhaltig Solarstrom zu produzieren, ohne dass dies zu Lasten der natürlichen Umwelt geht, können laut einer Studie des Bundesamts für Energie mit Photovoltaikanlagen auf bestehenden Dächern und an Fassaden 67 Terawattstunden Strom produziert werden. Die Energiepolitiker scheinen dieses Ausmass nicht richtig zu bewerten. Allein mit diesem Ausbau könnte die Strommenge in der Schweiz mehr als verdoppelt werden – – und er würde genau dort produziert, wo die Menschen leben und arbeiten, und lokal gespeichert, ohne kilometerlange Wege zwischen alpinen Anlagen und Städten zurücklegen zu müssen. 2021 betrug der Strombedarf in der Schweiz 58.1 Milliarden Kilowattstunden. Ein Angriff auf die Landschaft und die Alpen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ökologie ist also gar nicht nötig.

Angst ist ein schlechter Ratgeber
Es besteht kein Zweifel, dass wir den Umgang mit dem Thema Energie rasch überdenken müssen – auch wenn die prognostizierte Energiekrise bisher glücklicherweise ausblieb. Der vorherrschende Aktivismus verhindert, dass ausgereifte Lösungen beschlossen werden». Denn einerseits lag zum Zeitpunkt des Beschlusses der „Lex Alpinsolar“ nicht eine einzige Machbarkeitsstudie zu einem geplanten Projekt vor. So war es niemandem bekannt, dass im Wallis erst frühestens ab 2028 genug Netzkapazitäten zur Verfügung stehen, um ein Grosskraftwerk anzuschliessen. Zweitens liess sich das Parlament von der Panik wegen einer Strommangellage im Winter 2022/23 vereinnahmen, ohne einzusehen, dass die beschlossenen Massnahmen erst in mehreren Jahren (vielleicht) eine Wirkung entfalten.

Die Verfassung ausgehebelt
Schliesslich wurden mit den Beschlüssen, die Grundsätze unserer Verfassung ausgehebelt und die direkte Demokratie mit Füssen getreten. Das Bundesamt für Justiz hatte das «dringliche» Gesetz zunächst als verfassungswidrig eingestuft und war der Meinung, dass es dem Referendum unterstellt werden sollte – und änderte schliesslich unverständlicherweise seine Meinung aufgrund einiger kleinerer Änderungen. Wie dem auch sei, das Gesetz ist nicht das, was unser Natur-, Klima- und Energieproblem lösen wird. Nur der Bau von Solaranlagen auf bestehenden Flächen nützt sofort etwas gegen die Stromknappheit. Die Fondation Franz Weber wird die lokale Bevölkerung, welche über die einzelnen Solarprojekte in den Alpen entscheiden kann, informieren und kritische Gruppen aktiv unterstützen.

Letzte Chance für die UREK
Die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Nationalrats berät ab dem 23. Januar ein weiteres dringliches Bundesgesetz, nämlich eines über die Beschleunigung von fortgeschrittenen Windpark-Projekten. Davon sind jedoch nur sechs Windparks mit total 39 Turbinen betroffen, die mit Windstrom nur maximal 0.4% des Schweizer Landesbedarfs decken könnten. Der bisherige Gesetzesentwurf sieht vor, den Kantonen Vorschriften zu machen, um Baubewilligungen überhastet zu erteilen. Der Bund würde verfassungswidrig handeln, wenn er den Kantonen in Raumplanungsprozessen reinredet. Diese Meinung teilen renommierte Verfassungsrechtler, wie zum Beispiel Prof. Griffel der Universität Zürich. Seiner Meinung nach verstösst das erneute dringliche Gesetz wieder gegen die Verfassung und die demokratischen Grundsätze, auf denen unser Land beruht. Das Parlament darf diesen Fehler nicht wiederholen, sonst verliert es endgültig das Vertrauen des Volkes. Die UREK hat also eine letzte Chance.

So geht es auch
Auf dem Stade de Suisse Wankdorf in Bern wurde im Mai 2005 das weltweit grösste stadionintegrierte Sonnenkraftwerk in Betrieb genommen und 2007 erweitert. Auf einer Dachfläche von 12’000 Quadratmetern sind rund 9000 Solarpanels aus polykristallinem Silizium installiert. Über das ganze Jahr produziert das Sonnenkraftwerk rund 1.3 Millionen Kilowattstunden Strom und deckt damit den Jahresbedarf einer kleinen Gemeinde mit ungefähr 400 Haushaltungen. Die Solaranlage wird heute von der Energie Pool Schweiz AG betrieben (www.energie-pool.ch).

 

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