08.05.2024
Philippe Roch

Keine Ökologie gegen die Natur!

Das am 9. Juni zur Abstimmung stehende Stromgesetz ist das Ergebnis einer oberflächlichen Ökologie, die das Wesentliche, nämlich die Natur, auf dem Altar der Elektrohysterie opfert.

Wir brauchen Strom, aber noch viel dringender brauchen wir die Natur für Wasser, Luft, Nahrung, Wohlbefinden, Gesundheit und Lebensfreude. Ohne die wohltuende Wirkung der Natur werden die Menschen psychisch und körperlich krank.

Wenn wir von Strom als Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels sprechen, sollten wir dabei nicht ausser Acht lassen, dass die Natur, die Ökosysteme und insbesondere die Wälder die besten Bollwerke gegen den Klimawandel sind, da sie das Klima regulieren und auf natürliche Weise CO2absorbieren.

Das Stromgesetz demontiert die schwache bestehende Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz. Durch ihn werden enorme zerstörerische Kräfte freigesetzt, die sich durch nichts mehr eindämmen lassen.

Der Naturschutz in der Schweiz ist im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verankert und ruht dort auf drei Säulen:

  1. Die Behörden sorgen bei der Erfüllung der Bundesaufgaben dafür, dass die Landschaft, die Natur und Kulturdenkmäler geschont werden (Art. 3 NHG).
  2. Der Bundesrat erstellt ein Inventar von Objekten von nationaler Bedeutung. Die im Inventar aufgenommenen Objekte müssen ungeschmälert erhalten oder zumindest unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen geschont werden (Art. 5 und 6 NHG).
  3. Der Bundesrat bezeichnet die Biotope von nationaler Bedeutung (Art. 18, 18a, 23 A NHG).
  4. Die Gemeinden und die Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung können Einsprache gegen die Kantone bzw. Bundesbehörden erheben, die die Natur schädigen (Artikel 12 NHG).

Das Stromgesetz schwächt jedoch jede einzelne dieser vier Säulen, indem er Staudämmen, Windturbinen und Solaranlagen von vornherein eine nationale Bedeutung beimisst, die Vorrang vor anderen kantonalen und nationalen Interessen hat. Dadurch werden das Beschwerderecht und jegliche Interessenabwägung zwischen Stromerzeugung und Natur- und Heimatschutz ausser Kraft gesetzt.

Er schwächt zudem drei weitere Eckpfeiler des Naturschutzes, nämlich das Waldgesetz (Art. 5 WaG), das Gewässerschutzgesetz (Restwasser) sowie das Raumplanungsgesetz (Art. 24b RPG.

Für die Natur in der Schweiz, die ohnehin schon so beeinträchtigt ist, dass der Schwund der biologischen Vielfalt und der Naturgebiete immer weiter voranschreitet, ist dieses Gesetz eine Katastrophe.

Und das alles für eine unsichere und ruinöse Stromproduktion!

Es ergibt keinen Sinn, Weideland mit Photovoltaikanlagen zu überbauen, wenn man durch deren Installation auf bereits bestehenden Infrastrukturen mehr als 100% des gesamten in der Schweiz verbrauchten Stroms erzeugen könnte.

Die Schweiz ist für die Windenergie nicht geeignet, sie hat verheerende Auswirkungen auf die Natur und die Landschaft und erzeugt nicht verlässlicher und äusserst kostspieliger Strom. Wenn es in Westeuropa windig ist, produziert das benachbarte Deutschland, das 30 000 Windkraftanlagen installiert hat, überschüssigen Strom, den es nur zu gerne billig oder kostenlos an die Schweiz abgeben wird.

Dieses stümperhafte Gesetz wird massive Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich ziehen. Es muss abgelehnt und an das Parlament zurückverwiesen werden, damit dieses ein Gesetz verfasst, das die Erzeugung erneuerbarer Energien unter Wahrung der in unserer Nationalhymne gefeierten Schönheiten des Vaterlandes gewährleistet.

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