11.06.2024
Anna Zangger

Bundesrat genehmigt das Wölfe-Abschiessen

Die Fondation Franz Weber nimmt dazu klar Stellung und warnt: Die Revision der Eidgenössichen Jagdverordnung missachtet den Volkswillen – dieser Machtmissbrauch könnte Schule machen.

Chronologie

• 27. September 2020: Das Schweizer Volk (mit 51,9%) lehnt die Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) ab, insbesondere um zu verhindern, dass präventive Abschüsse (ohne tatsächlichen Schaden) von Wölfen erlaubt werden. Dieser Volksentscheid bedeutet:

Der Wolf darf nur reguliert werden, wenn er eine echte Bedrohung für Herden und/oder Menschen darstellt!

• September 2023: Verabschiedung der Revision der Eidgenössischen Jagdverordnung (JSV), die den präventiven Abschuss von Wölfen in der Schweiz erlaubt.

• September 2023: Brief der Fondation Franz Weber (FFW) an Bundesrat Albert Rösti, in dem die FFW den Bundesrat auf den undemokratischen und gesetzeswidrigen Charakter dieser neuen JSV aufmerksam macht.

• 1. Dezember 2023: Inkrafttreten der neuen JSV.

• Beschwerden u.a. von Pro Natura und dem WWF gegen die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) erteilten Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen in den Kantonen Graubünden und Wallis.

• Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Abschussgenehmigungen während des Beschwerdeverfahrens auszusetzen.

• Seit Dezember 2023 wurden etwa 50 Wölfe, darunter zwei vollständige Rudel, im Rahmen von Präventivabschüssen getötet.

Angesichts der neuen Jagdverordnung (JSV), die im September 2023 vom Parlament verabschiedet werden sollte, richtete die Fondation Franz Weber (FFW) ein Schreiben an Bundesrat Albert Rösti, Chef des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und Initiator der neuen Verordnung.

Ziel war es, den Bundesrat darauf aufmerksam zu machen, dass die JSV gegen das Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) und den Volkswillen verstösst – da das Schweizer Volk den präventiven Abschuss von Wölfen im Jahr 2020 abgelehnt hatte – sowie einen neuen, rechtskonformen Entwurf der Verordnung zu erwirken.

Die FFW wies auch darauf hin, dass die Verordnung ohne Anhörung der betroffenen Kreise, darunter auch Tierschutzorganisationen, verabschiedet worden sei. Der Bundesrat wollte die Eingaben der FFW leider nicht zur Kenntnis nehmen. 

Die FFW ist der Ansicht, dass die in der neuen JSV vorgesehenen Präventivabschüsse sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch für unsere Demokratie äusserst problematisch sind. Obwohl die Stiftung historisch gesehen nicht primär für den Schutz des Wolfes in der Schweiz aktiv ist, ist die FFW der Meinung, dass die Erhaltung dieser Art, die national und durch internationales Recht (Berner Konvention) geschützt ist, Vorrang haben muss. In diesem Sinne begrüssen wir die Beschwerden anderer Naturschutzorganisationen gegen die vom BAFU erteilten Abschussbewilligungen.

Wie dem Wolf, so der gesamten Natur – das Vertrauen ist gebrochen

Gegen Verordnungen des Bundesrates ist kein Referendum möglich – und auch keine Beschwerde. Mit anderen Worten: Der Bundesrat verfügt über eine beeindruckende Machtfülle. Diese wird vor allem dann krititisch, wenn er sich nicht an das Gesetz hält (Bundesgesetze können ihrerseits durch ein Referendum angefochten werden).

Im Fall der Jagdverordnung, deren von Bundesrat Albert Rösti vorangetriebene Revision im Dezember 2023 in Kraft trat, erwies sich diese Macht als problematisch: Während das Schweizer Volk im Rahmen des Referendums gegen das Jagdgesetz den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt hatte, führte der Bundesrat diesen sozusagen «durch die Hintertür», das heisst in der Verordnung, ein.

Demnach ist im Hinblick auf das neue Stromgesetz, über das wir am 9. Juni 2024 abstimmen werden, das Schlimmste zu befürchten!

Denn der Bundesrat könnte von seiner «Macht» umfassend Gebrauch machen und beipielsweise erhebliche Einschränkungen der demokratischen Rechte (Abschaffung von Referenden gegen Wind-/Solarprojekte) oder der Beschwerderechte (verkürzte oder beschleunigte Verfahren, eingeschränktes Beschwerderecht von NGOs usw.) einführen.

Fazit: Es ist nicht vernünftig, dem Bundesrat in Sachen Energieproduktion blindlings zu vertrauen!

Share this