07.11.2021
Dr. jur. Heinrich Überwasser

Im Einsatz für Natur, Mensch und Siedlungsqualität in den Agglomerationen

Franz Weber hat erfolgreich für Natur, Heimatschutz und Umwelt gekämpft. Deshalb gibt es zunehmend rechtliche Bestimmungen, mit denen sich Betroffene schützen können. Doch das Recht wird komplizierter, die Verfahren werden aufwändiger. Die Raumplanung in den Agglomerationen mit Verdichtung beim Bauen, die Verdrängung der Natur und das steigende Baufieber zeigen: Es braucht das von Vera Weber mit der Fondation Franz Weber und der Stiftung Helvetia Nostra zusätzlich gestartete Engagement für den urbanen Raum.

Wenn Bauvorhaben Natur und Umwelt respektieren, schaffen sie Siedlungsqualität, machen Bauten wertvoller, sind für die Nutzer attraktiver und eröffnen neue Chancen für die Zusammenarbeit gerade in der Raumplanung.

Je mehr in der Schweiz baulich verdichtet wird, desto stärker werden Naturwerte verdrängt und beeinträchtigt. Überbauungen bedrohen zusammenhängende Grünflächen und geraten in Konflikt mit wertvollen oder sogar geschützten Naturobjekten. Die Fondation Franz Weber setzt sich ein für die Rettung der Naturobjekte. Gerade in Agglomerationen erhöht die Rettung von Naturwerten und die Anpassung von Bauprojekten die Siedlungsqualität. Dazu lädt die Fondation Franz Weber Investoren und Betroffene vermehrt auch zum «Runden Tisch» ein.

Aktuelle Beispiele in Arlesheim, Dornach, Reinach und Therwil
In der Schweiz ist wieder das Baufieber ausgebrochen. Auf allen Planungsstufen, bei Bund, Kantonen und Gemeinden werden auch auf Druck von Investoren Schritte unternommen, um «nach innen zu verdichten». Bei Planungen und Projekten bleiben Grünflächen,
Naturobjekte, überhaupt die z.B. im Raumplanungsgesetz festgehaltenen Ziele und Werte auf der Strecke.

Nachfolgend geht es um zwei Fälle aus der Agglomeration Basel, bei welchen die Fondation Franz Weber und die Stiftung Helvetia Nostra aktiv sind: Das Bauprojekt «La Colline» gefährdet die Schwinbach-Aue und das Goetheanum-Areal zwischen den Gemeinden Arlesheim (BL) und Dornach (SO). Das Projekt Buch-Hain (Buchloch) gefährdet verschiedene Naturwerte in Reinach (BL) und Therwil (BL), vorab das durch den Bund geschützte Amphibienlaichgebiet Buechloch.

Alle vier Gemeinden sind Teil der sogenannten «inneren Korridore» der Agglomeration Basel. Die Gemeinden liegen an leistungsfähigen Achsen des öffentlichen Verkehrs, S-Bahn-Linien oder wenigstens schnellen Strassenbahnverbindungen in die «Kernstadt» der Agglomeration Basel und zu anderen Knotenpunkten: Beste Wohnlage inmitten malerischer Landschaft.

Bauprojekt «La Colline» beim Goetheanum-Areal
Beim Bauprojekt «La Colline» ist das Goetheanum in Dornach/Arlesheim von einer Überbauung betroffen. Es wird nahe an die Schwinbach-Aue gegraben und gebaut. Das Goetheanum soll darauf vertrauen dürfen, dass trotz Verzicht auf eine Einsprache gegen den Bau – auch angesichts entsprechender Zusicherungen – die Schwinbach-Aue nicht gefährdet werden darf. Parallel dazu geht es vor Bundesgericht zuletzt darum, ob hinsichtlich der Schwinbach-Aue alle nötigen Abklärungen und Festlegungen gemacht wurden. Das Projekt «La Colline» ist im Bau, die genannten Hauptfragen sind vor Bundesgericht hängig. Im Zuge der Aktivitäten der Fondation Franz Weber und der besorgniserregenden Gutachten über die Gefährdung der Naturwerte ist nun auch der Kontakt zwischen den Nachbarn so aufgegleist worden, dass ausserhalb der Gerichte Lösungen gefunden werden sollen, wie die Schwinbach-Aue wieder zur vollen Geltung kommen kann.

Bauprojekt «Buechloch-Buchhain» Reinach beim Amphibienlaichgebiet
Anders als im Fall «La Colline-Goetheanum » liegen im Fall Reinach-Therwil noch keine Bewilligungen vor, die ein strittiges Bauprojekt zuzulassen scheinen. Zwar ist formell gesehen nach entsprechender Zonenplanung und unter Vorbehalt eines Quartierplans auch hier eine Überbauung nicht völlig ausgeschlossen. Aber ohne den Quartierplan darf nicht gebaut werden.

Im Volksreferendum vom 7. März 2021 wurde der Quartierplan «Buch-Hain» in Reinach klar abgelehnt. Nun wollen die Gemeinde und die Bauherrschaft das Areal am äussersten Siedlungsrand im vereinfachten Quartierplan-Verfahren überbauen, wogegen kein Referendum mehr möglich ist. Zwar fallen die Verdichtung und die Gebäudegrösse in Höhe und Breite geringer aus als in den bisherigen Projekten, negative Auswirkungen auf das angrenzende Amphibien-Schutzgebiet von nationaler Bedeutung sind aber dennoch zu befürchten. Damit ist das Bauprojekt exemplarisch für eine ganze Reihe von Grossprojekten in sensiblen Gebieten in der Region.

Was heute anders ist als 1975
Seit der Gründung der Fondation Franz Weber 1975 und der Stiftung Helvetia Nostra 1977 ist die Rechtslage vielschichtiger geworden: Auch dank der Zivilcourage von Franz Weber («Hier stehe ich. Ich kann nicht anders. Und wer so steht, aufsteht, kann vielleicht schon ganz allein die ‹Betonmischer› in Schach halten, denn seinem Beispiel folgen andere. Deshalb ist Zivilcourage von Behörden und Wirtschaft mit gutem Grund so gefürchtet.»).

Dank des couragierten Einsatzes von Franz Weber und Vera Weber und den beiden Stiftungen sind Verfassungsbestimmugen und Gesetze mit Anliegen des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes, des Tierschutzes usw. und damit letztlich auch der Nachhaltigkeit zum Nutzen auch der Menschen selbst erweitert worden. Das Raumplanungsgesetz, das den Rahmen auch für die genannten Fälle darstellt, gibt es erst seit 1980. Mehrfach verbessert, bündelt es jetzt auch Anliegen, die vor einer Generation noch konfrontativ erstritten werden mussten:

Die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft sind zu schützen. Die Siedlungsentwicklung ist nach innen zu lenken, unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität. See- und Flussufer sollen freigehalten und deren öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden. Naturnahe Landschaften und Erholungsräume sollen erhalten bleiben. Die Wälder sollen ihre Funktionen erfüllen können. Siedlungen sollen viele Grünflächen und Bäume enthalten, usw. (Vgl. dazu Art.1ff. im Raumplanungsgesetz, RPG).

Die Verfahren werden komplizierter und anspruchsvoller
Viele Planungen, Berichte, Konzepte, ja sogar bauliche Grossprojekte nehmen für sich in Anspruch, diese Ziele gleichwertig zu behandeln. Und doch werden diese Ziele nicht wie durch höheres Recht vorgeschrieben umgesetzt. Deshalb geht es für die Fondation Franz Weber oft darum, am Runden Tisch und den rechtlichen Verfahren Gesetz und Behörden beim Wort zu nehmen.

Die Schattenseite der inhaltlichen Verbesserung ist die Komplizierung der Verfahren: Die Verfahren sind fachlich anspruchsvoller, unübersichtlicher, länger geworden. Bei Grossprojekten gehen sie bei Behörden und bei Betroffenen über Jahre oder sogar Generationen. Es türmen sich Dossiers und Dateien. Neue Gesuche überlagern hängige Fragen. Ohne anwaltliche Unterstützung oder eben den Einsatz von Organisationen wie der Fondation Franz Weber oder der Stiftung Helvetia Nostra mit ihren zahlreichen Gönnerinnen und Gönnern wagen sich die Betroffenen immer seltener Verfahren anzustrengen oder auch nur Verbesserungsmöglichkeiten geltend zu machen.

Neben Einsprachen und Beschwerden – eigentlich möglichst vor und
statt diesen – kommt der Einbezug in die Planungen, etwa durch die Einladung an den Runden Tisch: Ressourcen sollen geschont, die sich stellenden Fragen mit Blick auf ganze Quartiere, Gemeinden, Regionen und Agglomerationen gelöst und bei den Konflikten wenn immer möglich Win-win-Lösungen erarbeitet werden. Das Recht ordnet dabei die sich widerstrebenden Interessen und das neue Recht öffnet Lösungswege – wenn man Recht und Behörden juristisch beim Wort nimmt. Als Franz Weber seine Stiftungen gründete, musste oft um neues Recht gerungen werden, um die Zubetonierung der Landschaft zu verhindern. Mittlerweile sorgen die Fondation Franz Weber und die Stiftung Helvetia Nostra dafür, dass die in den seither entstandenen rechtlichen Regelungen enthaltenen Schutzbestimmungen bei strittigen Projekten zur Anwendung kommen. In Zukunft besteht vermehrt die Chance, bereits beim Planen gemeinsam Lösungen zu finden. Es gibt ferner Anlass zur berechtigten Hoffnung, Behörden sowie die Öffentlichkeit, ja sogar die Investorenseite durch das Know-how der Stiftungen darin zu überzeugen, dass Bauprojekte, Arealentwicklungen, Zonenplanungen, ja ganze Agglomerationsstrategien
erst dann nachhaltig, breit akzeptiert und für alle Beteiligten wertvoll sind, wenn sie den Heimatschutz ernst nehmen sowie Naturwerte schützen und neue schaffen.

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