24.09.2021
Helvetia Nostra - Fondation Franz Weber

Medienmitteilung: Stellungnahme von Helvetia Nostra und der Fondation Franz Weber zum Bundesgerichtsurteil betreffend der Überbauung «La Colline» und der Schwinbach-Aue Arlesheim/Dornach

Ziel der Fondation Franz Weber und der Helvetia Nostra ist es, die Schwinbach-Aue als ökologisch wertvolles Gebiet mitten im hochwertigen, sich weiter entwickelnden Siedlungsgebiet von Arlesheim und Dornach als Teil der Agglomeration Basel zu erhalten. Aus der Abweisung der Beschwerde gegen die bisherige Planung und der Begründung durch das Bundesgericht ergibt sich auch, dass die Baubewilligung und damit auch den Betroffenen zugesicherte Unversehrtheit der Schwinbach-Aue und des Goetheanum-Areals in Arlesheim und Dornach zu respektieren sind.

(Bundesgerichtsurteil 1C 555/2020 vom 16. August 2021 betr. Aufnahme von Grundstücken in das Inventar der geschützten Naturobjekte, Antrag auf Nichtigerklärung der Quartierpläne «Schwinbach Süd» und «Uf der Höchi II», Widerruf der bereits erteilten Bewilligungen, Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts vom 28. September 2020)

Das Bundesgericht stärkt zudem das Verbandsbeschwerderecht der Beschwerdeführerin Helvetia Nostra, indem es den Begriff Bundesaufgabe so auslegt, dass auch im vorliegenden Fall ein Beschwerderecht besteht und zu Recht geltend gemacht werden durfte.

Wir lesen das Bundesgerichtsurteil so, dass nicht nur die planerischen Festsetzungen, sondern auch die Baubewilligung vollumfänglich zu beachten sind. «La Colline» muss und wird sich also selbst bei nachträglich erkannten oder auftretenden Schwierigkeiten an den gesetzten Rahmen halten. Das Bundesgerichtsurteil enthält keine Rechtfertigung für eine wie auch immer geartete Gefährdung oder Beeinträchtigung der Schwinbach Aue und des Goetheanum-Areales, wie sie in den Eingaben eingehend geschildert wurden.

Die Fondation Franz Weber freut sich, dass im Zuge ihrer anspruchsvollen rechtlichen Anstrengungen eine Gesprächsebene zwischen den Beteiligten aufgebaut werden konnte. Dank dieser können die planerischen Grundlagen, die Baubewilligung und die behördlichen Zusicherungen an Betroffene so umgesetzt werden, wie es die natürlichste Sache der Welt ist: Die Schwinbach-Aue erblüht wieder, das Goetheanum-Areal bleibt ein eindrückliches Areal und gleichzeitig ein grünes Spazierparadies. Überdies werden bei der benachbarten Überbauung La Colline die baulichen und ökologischen Herausforderungen in bester Art und Weise gemeistert.

Die Fondation Franz Weber hätte sich gewünscht, dass die Behörden des Kantons ähnlich rasch – wie nach dem jetzigen Bundesgerichtsentscheid – mit einer Medienmitteilung auf unsere Anregungen im positiven Sinn reagiert hätte. Damit hätten die strittigen Fragen zum Schutz der Schwinbach-Aue wohl sofort einvernehmlich, z.B. an einem Runden Tisch statt über den ʻUmwegʼ via Gerichte, gelöst werden können.

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