11.07.2014
Hans Peter Roth

Endlich bewegt sich die Schweiz auf ein Verbot für Robbenprodukte zu

Das wurde auch Zeit: Mit dem aktuellen Entscheid des Ständerats bewegt sich die Schweiz auf ein konkretes Importverbot von Robbenprodukten zu. In der EU gilt ein solches schon seit Jahren – auch dank dem Engagement der Fondation Franz Weber.

Der Ständerat hat endlich entschieden: er schliesst sich dem Nationalrat und der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung an und verbietet Import und Handel von Robbenprodukten in der Schweiz. 2011 hatten rund 100‘000 Menschen eine Petition der Fondation Franz Weber (FFW) und von OceanCare unterschrieben. Ebenfalls 2011 hatte Nationalrat Oskar Freysinger eine Motion in diesem Sinne eingegeben, die der Nationalrat mit 132 zu 26 Stimmen annahm. Doch der Ständerat zögerte eine Entscheidung hinaus, um die Bekräftigung des von der EU beschlossenen Handelsverbots durch die Welthandelsorganisation WTO abzuwarten.

EU ging mit dem Banner voran
Seit 2010 hat die EU die Einfuhr von Robbenerzeugnissen auf ihrem Gebiet verboten. Dies ist der Arbeit der FFW entscheidend mit zu verdanken. Es war 2006, als Vera Weber Vertreter internationaler Medien und den EU-Parlamentarier Carl Schlyter auf das Packeis vor Labrador flog. Dort wurden die Anwesenden Zeugen unvorstellbarer Grausamkeit bei der massenhaften Abschlachtung von Robbenbabys.

In der Folge legte Carl Schlyter gemeinsam mit vier weiteren EU-Parlamentariern eine Erklärung vor, die eine Ausweitung des EU-Importverbots auf sämtliche Robbenprodukte verlangte. Eine deutliche Ratsmehrheit unterschrieb sie. So trat im Mai 2009 ein EU-Embargo in Kraft. Dagegen reichte aber Kanada, unterstützt von Norwegen, vor dem Welthandelsgericht Klage ein. Die Welthandelsorganisation (WTO) wies diese 2013 zurück. Mit ihrem Rekurs sind die beiden Trotznationen im Mai dieses Jahres nun in letzter Instanz abgeblitzt.

Was lange währt …
… Wird endlich gut. Die Bekräftigung des EU-Embargos durch dieWTOist vonwegweisender Bedeutung: sie ermöglicht Handelsbeschränkungen aufgrund moralischer Erwägungen wie beispielsweise des Tierschutzes. Vorbehaltlich einiger technischer Regelungen,
die noch dem internationalen Handelsrecht anzupassen sind, ist die WTO also der Auffassung, dass ein Verbot von Robbenprodukten angemessen ist. Während dieEU für die Anpassung besagter Regelungeneine Frist bis zum18.Oktober 2015 einräumt, bleibt das EU-Importverbotinseiner derzeitigen Form in Kraft.

Für die Schweiz hat der Entscheid, den der Ständerat nach langem Zögern Mitte September endlich gewagt hat, eine unmittelbare Wirkung: Das Schweizer Recht wird sich in dieser Frage am EU-Recht ausrichten. Der leicht angepasste Motionstext muss zur Bestätigung von der kleinen Kammer nochmals zurück an den Nationalrat. Mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften wird zugewartet, bis auch die EU einige technische Bestimmungen WTO-konform gemacht hat.

Lohn der Arbeit
Schon seit den 1970er-Jahren kämpft die FFW gegen die Robbenjagd. Franz Weber hatte damals Brigitte Bardot als Zeugin der sich jährlich wiederholenden Grausamkeiten nach Kanada mitgenommen. Gemeinsam lancierten sie in Kanada und weltweit eine Grosskampagne zum Schutz der Robbenbabys. Diese mündete 1983 in einen EU-Einfuhrstopp für Felle von weissen, noch unter drei Wochen alten Robbenbabys. Die industrielle Robbenjagd an Kanadas Ostküste wurde während 12 Jahren eingestellt, Mitte 90er Jahre aber mit neuer Brutalität gegen Robbenbabys ab drei Wochen wieder aufgenommen. «Auch diesen Frühling fielen den Robbenschlächtern wiederum deutlich über 50‘000 Tiere zum Opfer», beklagt Vera Weber. «Doch heute wird unsere Arbeit belohnt. Unser so langfristiges und zähes Ringen wird auch in der Schweiz endlich zum Sieg führen!», freut sich die Präsidentin der FFW.

 

Mehr Informationen:

  • Unsere Projektseite «Robben»
  • Dieser Artikel wurde erstmals im Journal Franz Weber 109 publiziert. Die PDF-Version aller bisheriger Journale finden Sie hier.
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