04.04.2020
Rebekka Gammenthaler

Revision der Pelzdeklarationsverordnung: aus Sicht des Tierschutzes absolut unzureichend

Diese Woche trat eine Revision der eidgenössischen Pelzdeklarationsverordnung in Kraft. Die Fondation Franz Weber bedauert, dass die Bundesbehörden auf Schweizer Territorium weiterhin den Handel mit Pelzen zulassen, welche grösstenteils unter Bedingungen hergestellt wurden, die aus Sicht des Tierschutzes absolut verwerflich sind.

2013 wurde in der Schweiz erstmals eine Pelzdeklarationsverordnung (PDV) eingeführt. Die PDV schreibt vor, dass an jedem Pelzprodukt, gut leserlich Angaben zur Tierart sowie zur Herkunft und Gewinnungsart des Pelzes anzubringen sind. Leider hat die Verordnung bisher nicht zum erhofften Rückgang des Verkaufs von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten geführt. Denn es hat sich gezeigt, dass trotz der bisher geltenden  Pelzdeklarationsverordnung 70% der kontrollierten Geschäfte nach wie vor ihre Pelzprodukte ungenügend oder gar nicht deklarieren.

Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen und der Ergebnisse einer vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durchgeführten Evaluation hat der Bundesrat im vergangenen Jahr, eine Teilrevision der Verordnung veranlasst. Diese tritt nun, mit einer Übergangsfrist bis Ende August, per 1. April 2020 in Kraft.

Was ändert sich mit der Revision der Verordnung?

Mit der neu in Kraft getretenen Revision der Pelzdeklarationsverordnung  müssen neu Pelze von Tieren als «Echtpelz» gekennzeichnet werden. Die Fondation Franz Weber begrüsst diese Deklarationspflicht für Echtpelzprodukte, denn für den Laien sind Kunst- und Echtpelz heute oft nur noch schwer zu unterscheiden.

Ausserdem muss bei Pelzen aus dem Ausland, die von Tieren stammen, die mittels Fallen gejagt oder in Käfigen mit Drahtgitterböden gehalten wurden, klar angegeben werden, dass diese Praktiken in der Schweiz unzulässig sind und gegen das Tierschutzrecht verstossen.

Leider beinhaltet die neue PDV jedoch auch eine massive Verschlechterung – die Deklaration «Herkunft unbekannt». Diese ermöglicht künftig auch den Verkauf von Pelzen, deren Produktionsort dem Händler nicht bekannt sind. Die FFW ist der Ansicht, dass von den Händlern von Pelzprodukten erwartet werden darf, dass sie zumindest die ungefähre Herkunft (das Land bzw. den geografischen Raum) in welcher, die Tiere deren Pelze sie verkaufen, gehalten und/oder getötet wurden, nennen können. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, sollten sie das betreffende Pelzprodukt auch nicht anbieten dürfen. Denn, wenn die Herkunft der Pelze unbekannt ist, so kann akum Wissen über die Gewinnungsart bestehen. Aus diesen Gründen ist die Deklaration «Herkunft unbekannt» aus tierschützerischer Sicht absolut ungenügend.

Ausserdem ist die Deklaration zu unbekannten Gewinnungsart neu weniger explizit formulier. Bisher musste wenn die Gewinnungsart dem Händler unbekannt war folgendes gegeben werden: «Kann aus Fallenjagd oder Jagd ohne Fallen oder aus jeder möglichen Haltungsart, insbesondere auch aus der Käfighaltung, stammen». Neu ist die Formulierung neutraler: «Gewinnungsart unbekannt – kann aus einer in der Schweiz nicht zugelassenen Haltungs- oder Jagdform stammen».

Durch diese neutralere Formulierung der unbekannten Gewinnungsart und der Deklaration «Herkunft unbekannt»  entstehen neue Schlupflöcher für den Handel und Verkauf tierquälerischer Pelzprodukte. Qualvolle Käfighaltung und grausame Tötungsmethoden müssen weiterhin nicht offengelegt werden.

Durch neu geltende Verordnung akzeptiert die Schweiz leider weiterhin den Verkauf von Pelzen, die unter besonders grausamen Bedingungen hergestellt wurden.

Für die FFW ist klar: Nur ein Pelzimportverbot wird verhindern, dass tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ihren Weg in Schweizer Läden finden.

Daher unterstützt die Fondation Franz Weber die Online-Petition «Kein Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten». Die Petition fordert die eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Bundesbern auf, die von Nationalrat Matthias Aebischer eingereichte Motion 19.4425 für ein Importverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten zu unterstützen. Denn die im Ausland üblichen Methoden der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen) sowie die Haltungsbedingungen (enge Käfige mit Drahtgitter-Böden) in kommerziellen «Pelztierfarmen» – aus denen 85% der Pelze stammen – erfüllen nach Massstab des Schweizer Tierschutzgesetzes klar den Tatbestand der Tierquälerei.

Unterschreiben Sie deshalb jetzt die vorliegende Petition und helfen Sie uns dabei, die Petition zu verbreiten!

Weitere Informationen:

  • Online-Petition «Kein Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten»
  • Zum Projekt der Fondation Franz Weber «Nur Tiere dürfen Pelzträger sein! »
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