13.08.2020
Rebekka Gammenthaler

Alpenschneehuhn: Prioritätsart für die Artenförderung

Das im Hochgebirge lebende Alpenschneehuhn ist zunehmend bedroht in seinem Lebensraum. Dies einerseits durch den menschengemachten Klimawandel und andererseits durch die zunehmende touristische Erschliessung der Alpenregionen. Daher ist es dringend auf mehr Schutz angewiesen!

Zurzeit leben im Schweizer Alpenraum 12’000 bis 18’000 Brutpaare des Alpenschneehuhns. Ihr Lebensraum befindet sich auf ca. 1800 bis 3000 m. ü. M. Das Alpenschneehuhn ist in der Berner Konvention* in Anhang 3 gelistet als geschützte Art und gilt in der Schweiz als potentiell gefährdet.

Wie ist das Alpenschneehuhn durch das aktuelle Gesetz geschützt?
Gemäss (Art. 5 Abs. 1) des heutigen Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) gilt das Alpenschneehuhn als jagdbare Art. Über 400 Alpschneehühner werden in der Schweiz seit 2010 im Durchschnitt jährlich auf der Niederjagd geschossen, gut die Hälfte davon im Kanton Graubünden. Die Jagd auf die Hühner ist eine reine Sport- und Freizeitaktivität – eine Notwendigkeit zur Bestandsregulierung besteht nicht, da es auch keine Konflikte zwischen Mensch und Tier gibt. Laut einer Mitteilung des Regierungsrats Wallis – dem Kanton mit den zweitmeisten Abschüssen – an den Grossen Rat im Jahr 2016 generiert die Jagd auf Raufusshühner (Alpenschneehuhn und Birkhahn), insbesondere durch ausländische Jagdtouristen, jährlich rund 75‘000 Franken an Einnahmen für den Kanton.

Was würde sich für den Schutz des Alpenschneehuhns mit dem neuen Gesetz ändern?
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision würde sich für das potentiell gefährdete Alpenschneehuhn bezüglich Bejagung nichts ändern. Diese versäumte Unterschutzstellung der Art ist eine verpasste Chance! Im Zuge der Gesetzesrevision hätte man fundiert den Einfluss der Jagd auf die Schneehuhnbestände abklären und den Schutz der Art konkret prüfen sollen. Für das Schneehuhn wäre dies von besonderer Wichtigkeit, weil seine Bestände bereits deutlich geschrumpft sind und weil mit der Klimaerwärmung weitere grosse Einbussen in seinem Verbreitungsgebiet und Bestand erwartet werden müssen.

Das Alpenschneehuhn leidet zunehmend unter Störungen durch menschliche Freizeitaktivitäten (Ski- und Schneeschuhtouren, Gleitschirme usw.) und unter dem Lebensraumverlust (klimabedingte Verkleinerung des Lebensraumes, Erschliessung der Rückzugsgebiete durch touristische Infrastrukturen).

Eine Studie der ZHAW hat gezeigt, dass Schneehuhnkot in touristisch stärker genutzten Gegenden höhere Durchschnittwerte des Stresshormons Cortisol enthält als bei Schneehuhnpopulationen in wenig erschlossenen Regionen. Auch die Jagd bedeutet für die Tiere ein zusätzlicher Stressfaktor, findet sie doch in normalerweise wenig begangenen Gebieten statt – oft unter Einsatz freilaufender Hunde.

Zwar ist die Jagd nicht der Hauptgrund für die Gefährdung des Alpenschneehuhns, dennoch ist die Jagd auf diese potentiell gefährdete Art nicht zu rechtfertigen und kann Schutzbemühungen (z. B. in Wildtierruhezonen) sabotieren. Naturschutzorganisationen fordern deshalb schon seit Längerem, dass das Alpenschneehuhn nicht mehr bejagt werden darf.

Deshalb: Stimmen Sie NEIN zur Revision des JSG am 27. September 2020!

Quelle: Faktenblatt Alpschneehuhn des Vereins «Jagdgesetz NEIN»

*Die Berner Konvention – das amtliche Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume – ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 1979, welcher den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen regelt. 46 europäische und 4 afrikanische Staaten (auf deren Staatsgebiet Überwinterungsgebiete europäischer Vogelarten liegen) und die Europäische Union (EU) als internationale Organisation sind die Mitglieder der Konvention.

Weiterführende Informationen:

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