Das neue Jagd- und Schutzgesetz (JSG) will das Verbandsbeschwerderecht stark einschränken. Wie sollen so zukünftig missbräuchliche Abschüsse vor Gericht gebracht und verhindert werden?
Die vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kurz: Jagd- und Schutzgesetz, JSG) sieht eine schwerwiegende Verletzung des Beschwerderechts der Verbände vor. Angesichts der regelmässigen Versuche, dieses grundlegend wichtige Recht zum Schutz unserer Umwelt einzuschränken, ist dies besonders besorgniserregend. Wird mit dem revidierten JSG ein solches Schlupfloch geschaffen, ebnet dies den Weg für weitere solche Einschränkungen im Rahmen weiterer Gesetzesänderungen – obwohl genau die «Wachhund»-Funktion der Naturschutzorganisationen genau dazu beiträgt, dass das Schweizer Recht eingehalten wird.
Das neue Gesetz hebt das Beschwerderecht der Organisationen zwar nicht vollständig auf, doch es schränkt es wie folgt erheblich ein:
Wir wollen verhindern, dass unschuldige Tiere abgeschossen werden – einfach weil es sie gibt – und dass Naturschutzorganisationen dabei hilflos zusehen müssen, wenn solche Abschusserlaubnisse erteilt werden. Stimmen Sie am 27. September deshalb unbedingt NEIN zum JSG!
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