25.09.2020
Anna Zangger

Jagdgesetzreferendum: Schwerwiegende Beschneidung des Verbandsbeschwerderechts

Das neue Jagd- und Schutzgesetz (JSG) will das Verbandsbeschwerderecht stark einschränken. Wie sollen so zukünftig missbräuchliche Abschüsse vor Gericht gebracht und verhindert werden?

Die vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kurz: Jagd- und Schutzgesetz, JSG) sieht eine schwerwiegende Verletzung des Beschwerderechts der Verbände vor. Angesichts der regelmässigen Versuche, dieses grundlegend wichtige Recht zum Schutz unserer Umwelt einzuschränken, ist dies besonders besorgniserregend. Wird mit dem revidierten JSG ein solches Schlupfloch geschaffen, ebnet dies den Weg für weitere solche Einschränkungen im Rahmen weiterer Gesetzesänderungen – obwohl genau die «Wachhund»-Funktion der Naturschutzorganisationen genau dazu beiträgt, dass das Schweizer Recht eingehalten wird.

Das neue Gesetz hebt das Beschwerderecht der Organisationen zwar nicht vollständig auf, doch es schränkt es wie folgt erheblich ein:

  • Hinsichtlich des Abschusses geschützter Arten wird das Beschwerderecht aufrecht erhalten, aber die Beweislast wird umgekehrt: Die Organisationen müssten beweisen, dass das betreffende Tier keinen Schaden verursacht oder verursachen wird, was praktisch unmöglich ist. Bisher mussten die Antragsteller für Abschussbewilligungen den Schaden beweisen.
  • Das Beschwerderecht wird abgeschafft für Entscheide über den Einzelabschuss von Arten, die im Sinne von Art. 5 JSG bejagt werden dürfen (insbesondere Wildschweine, Kolkraben, Kormorane usw.). Mit anderen Worten: Die Genehmigung zum Abschuss dieser Arten unterliegt nicht mehr der rechtlichen Überprüfung durch ein Gericht. Doch diese Entscheidungen sind sehr oft mehr politischer als rechtlich begründeter Natur, und müssen daher von einem Richter überprüft werden, um missbräuchliche Anwendungen des Gesetzes zu vermeiden!

Wir wollen verhindern, dass unschuldige Tiere abgeschossen werden – einfach weil es sie gibt – und dass Naturschutzorganisationen dabei hilflos zusehen müssen, wenn solche Abschusserlaubnisse erteilt werden. Stimmen Sie am 27. September deshalb unbedingt NEIN zum JSG!

 

Weiterführende Informationen:

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