25.09.2020
Fondation Franz Weber

Revision des JSG: Wie das bestehende Gesetz unter Beschuss kam

Nach der Rückkehr des Wolfes in die Schweiz – nachdem dieser sich jahrzehntelang nicht mehr über die Grenzen getraut hatte – wurden bald Forderungen zur «pragmatischen» Bestandsregulierung laut, obwohl der Wolf nach Schweizer Gesetz und der Berner Konvention geschützt ist. Bereits heute gibt es für die Kantone die Möglichkeit, in Wolfbestände einzugreifen, wenn das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Eingriff bewilligt. Das seit 1986 bestehende Jagd- und Schutzgesetz (JSG) bietet genügend Möglichkeiten und Verfahren, um allfällige Konflikte zwischen Menschen und wildlebenden Tieren pragmatisch zu lösen.

Die lautstarken Forderungen nach Wolfsregulierungen aus «besorgten» Bauern- und Jägerkreisen veranlassten den Bundesrat jedoch dazu, im August 2016 eine Vernehmlassung zur Teilrevision des bestehenden JSG zu eröffnen. Sowohl Stände- als auch Nationalrat folgten bei der Beratung der Änderungsvorschläge in weiten Teilen dem Bundesrat. Das Resultat sind geplante Gesetzesänderungen, die fatal wären für unsere Wildtiere:

  • Künftig kann man unliebsame, bedrohte und geschützte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben – alles unter dem Deckmantel
    der «Regulierung». Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen.
  • War es früher der Bund, der den Abschuss bundesrechtlich geschützter Tiere genehmigen musste, sollen in Zukunft die Kantone über solche Abschüsse entscheiden dürfen. Wildtiere halten sich jedoch nicht an Kantonsgrenzen. Es ist komplett fahrlässig, diese Entscheidungskompetenz
    an die Kantone auszulagern.
  • Der Bundesrat soll neu die Liste geschützter Tiere, die geschossen werden können – aktuell sind dies der Steinbock und der Wolf – ohne
    Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung erweitern können. Die hitzige parlamentarische Debatte zur JSG-Revision hat bereits deutlich
    gemacht, wie viele weitere geschützte Tierarten betroffen sein dürften: Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger droht bald ebenfalls
    der Abschuss.
  • Den Umweltverbänden wird das Recht genommen, gegen Verfügungen der Kantone, die jagdbare Tiere betreffen, Beschwerde einzulegen.

Für die Fondation Franz Weber ist klar, dass mit der vorliegenden Revision meilenweit am Ziel vorbeigeschossen wurde: In Anbetracht des Biodiversitätsnotstands – in der Schweiz und weltweit – hätten sich Bund, Parlament und Kantone zum höchsten Ziel setzen sollen, weitere Arten zu schützen, statt diese durch eine Vereinfachung und Erhöhung der Jagd noch stärkerem Druck auszusetzen.

Jetzt NEIN stimmen und alle Kräfte mobilisieren für die Abstimmung am Sonntag, 27. September 2020!

 

Weiterführende Informationen:

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