24.11.2020
Rebekka Gammenthaler

Was passiert in Bundesbern nach dem «Nein» zur Jagdgesetz-Revision?

Das «Nein» der Schweizer Stimmbevölkerung zum revidierten Jagd- und Schutzgesetz ist ein «Nein» zu einem Jagd- und Schutzgesetz, in welchem der Schutzgedanke zu wenig mitberücksichtigt wurde. Das Zusammenleben von Mensch und Wildtieren in der Schweiz muss neu gedacht werden. Nun wurden erste Vorstösse zu diesem Zweck in Bern eingereicht.

Das Volks-Nein vom 27. September 2020 legt den Grundstein für eine Revision des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG), die endlich eine echte Verbesserung des Artenschutzes bringen kann – zum Wohl der bedrohten Schweizer Wildtiere.

Am 17. November diskutierte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) erneut über die Revision des JSG. Sie kam dabei zum Schluss, dass das Jagdgesetz mit den Erkenntnissen aus der abgelehnten Revision überarbeitet werden soll, und hat zu diesem Zweck die parlamentarische Initiative «Ausgewogenes Jagdgesetz» beschlossen. Bei der Überarbeitung des Jagdgesetzes sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Eine pragmatische Regulation von Wölfen mit Stärkung des Herdenschutzes und weiteren Massnahmen für das Zusammenleben von Wolf und Mensch
  • Wirksamer Schutz von bedrohten Tierarten
  • Stärkung der Biodiversität, insbesondere in Zusammenhang mit Wildtierkorridoren und Wildschutzgebieten

Ein Teil der Kommission bevorzugt ein gesetzgeberisch schnelleres Vorangehen mittels einer Motion, in der Hoffnung, dass erste dringliche Massnahmen bereits für den kommenden Alpsommer 2021 in Kraft treten könnten. Die Kommission hat daher ebenfalls einstimmig beschlossen, die Motion «Schweizer Wolfspopulation – geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren» einzureichen. Mit ihr wird der Bundesrat beauftragt, zeitnah Anpassungen auf Verordnungsebene vorzunehmen, soweit diese im bestehenden Rechtsrahmen möglich sind. Dabei geht es insbesondere um die Verstärkung des Herdenschutzes und eine Flexibilisierung der Regelungen zum Abschuss des Wolfes bei schweren Fällen.

Denn vor allem das Thema Wolf sorgte im Vorfeld der Abstimmung vom 27. September 2020 landesweit für erhitzte Gemüter. Klar ist: Die steigenden Wolfspopulationen in der Schweiz fordern einen neuen Umgang im Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf. In diesem Sinne haben auch die Nationalräte Niklaus Gugger (EVP) und Ursula Schneider Schüttel (SP) je einen Vorstoss eingereicht.

Heute sind gemäss der Vollzugshilfe zum Schweizer Herdenschutz lediglich zwei Rassen von Herdenschutzhunden anerkannt und durch den Bund gefördert. Es gäbe jedoch andere Hunderassen, welche sich für den Herdenschutz in der Schweiz ebenfalls eignen würden. Weil die Verfügbarkeit für die offiziellen Herdenschutzhunde seit Jahren knapp ist und lange Wartezeiten bestehen (rund zwei Jahre), setzen Nutztierhalter vermehrt auf andere Rassen, die nicht im Bundesprogramm sind. Zucht und Einsatz dieser Hunde werden aber nicht finanziell gefördert. Das sorgt für massgebende Finanzierungslücken im Herdenschutz. Auch einige Kantone befürworten deshalb eine solche Erweiterung der anerkannten Rassen.
Mit dem Postulat «Flexibilisierung der Zulassung von Herdenschutzhunderassen» wird der Bundesrat aufgefordert, die Liste der anerkannten und geförderten Herdenschutzhunderassen zu erweitern, damit eine bessere Verfügbarkeit von einsatzbereiten anerkannten Herdenschutzhunden gewährleistet ist.

Mit der Motion «Fairness bei der Entschädigung von Rissen durch Grosse Beutegreifer» von Nationalrat Gugger wird der Bundesrat dazu aufgefordert, eine Ausweitung der Beteiligung des Bundes an der Entschädigung von Schäden durch Grosse Beutegreifer — beispielsweise den Wolf — vorzunehmen, wenn nach Angriffen auf geschützte Herden Nutztiere verletzt oder vermisst werden oder abgestürzt sind. Bisher beteiligt sich der Bund nur an Entschädigungen für bei einem Angriff getötete Tiere. Dies soll sich mit dem eingereichten Vorstoss ändern.

 

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