Das revidierte eidgenössische Jagd- und Schutzgesetz (JSG), welches am 27. September 2020 zur Abstimmung kommt, birgt die Gefahr, dass Braunbären gar nie die Chance erhalten, in der Schweiz wieder einen selbsterhaltenden Bestand aufzubauen.
Im Jahr 1904 wurde der letzte Schweizer Braunbär getötet. Erst als die Bären in Italien unter Schutz gestellt wurden, traute sich 2005, nach über 100 Jahren, wieder ein Braunbär über die Schweizer Grenze. Seither sind Einzeltiere – insbesondere junge männliche Bären – von Graubünden (Engadin, Münstertal, Puschlav) bis in die Zentralschweiz und ins Wallis gewandert. Der Braunbär gilt in den Alpen weiterhin als vom Aussterben bedrohte Art. Dementsprechend gross war die Freude von Tier- und Naturfreunden über die allmähliche Rückkehr der Bären in die Schweiz. Doch aufgrund der schwerwiegenden Eingriffe des Menschen in die Natur (Forst- und Landwirtschaft, Strassen- und Siedlungsbau) ist es für die Tiere äusserst schwierig, überhaupt noch geeignete Lebensräume zu finden.
Wie ist der Braunbär durch das aktuelle Gesetz geschützt?
Nach Stand des heute geltenden Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) gilt der Braunbär als geschützte, also nicht jagdbare Art. Eine Bestandsregulierung ist heute schon (nach Art. 7 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 4 JSG) mit Bewilligung des Bundes möglich, falls Bären ihren Lebensraum beeinträchtigen oder grosse Schäden anrichten sollten, was an sich sehr unwahrscheinlich ist. Demnach dürfen die Kantone Einzeltiere abschiessen (gemäss Art. 12 Abs. 2 JSG), welche erheblichen Schaden anrichten oder eine Gefahr für den Menschen darstellen. Der Bund zahlt 80 Prozent an die Schäden, welche durch Bären entstehen. Unter der heute geltenden Gesetzeslage wurde im März 2013 im Puschlav der Bär «M13» abgeschossen, ohne dass er Menschen gegenüber jemals aggressiv war, und ohne dass vor dem umstrittenen Abschuss adäquate Vorkehrungen oder Vergrämungsmassnahmen ergriffen worden wären.
Was würde sich für den Schutz des Braunbären mit dem neuen Gesetz ändern?
Zwar würde der Braunbär mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision geschützt und somit regulär nicht jagdbar bleiben, jedoch könnte der Bundesrat ihn künftig jederzeit – ohne Mitsprache von Stimmvolk oder Parlament – auf die Regulierungsliste setzen und ihn somit zum Abschuss freigeben. Mit dem revidierten Gesetz könnten die Kantone selbst beschliessen, welche Bären sie zum Abschuss freigeben – auch Jungtiere, sollten sich erste Bären in der Schweiz wieder fortpflanzen. Dies würde das Ende der Bären in der Schweiz bedeuten, noch bevor es überhaupt jemals eine echte Chance für einen Neuanfang für die Tiere gegeben hätte.
Es ist klar: Für ein international koordiniertes Bärenmanagement, welches die Art langfristig vor dem Aussterben bewahren könnte, ist ein bedingungsloser Schutz des Braunbären auf Schweizer Boden dringend nötig.
Stimmen Sie deshalb unbedingt NEIN zur Revision des JSG am 27. September 2020!
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