11.03.2020
Rebekka Gammenthaler

Fischotter: Kaum da, schon wieder weg?

Die vorgeschlagene Gesetzesrevision des eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetzes (JSG), welche am 17. Mai 2020 zur Abstimmung kommt, birgt die Gefahr, dass die aufwändigen Wiederbesiedlungsversuche von Fischottern in der Schweiz im Keim erstickt werden.

Den Fischotter bekommt man in der Schweiz nur mit unglaublich viel Glück zu Gesicht. In ganz Mitteleuropa ist die Art nur noch lückenhaft verbreitet. Dies, weil Fischotter früher gezielt als Fischereischädlinge und ihres Fells wegen gejagt wurden. Ausserdem haben den Tieren Umweltverschmutzung und Gewässerverbauungen stark zugesetzt. Dank Schutzbemühungen kehrt der Fischotter nun langsam wieder in einst angestammte Lebensräume in der Schweiz zurück.

Wie ist der Fischotter durch das aktuelle Gesetz geschützt?
Gemäss des heutigen Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) gilt der Fischotter als geschützte, also nicht jagdbare, Art. Mit Bewilligung des Bundes (Art. 7 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 4 JSG) ist eine ausnahmsweise Regulierung des Bestands prinzipiell möglich, falls Fischotter ihren Lebensraum beeinträchtigen oder grosse Schäden anrichten. Beides ist sehr unwahrscheinlich. Ausserdem kann der Bundesrat – aber nicht die Kantone – gemäss Art. 10 Abs. 5 der Jagdverordnung (JSV) Massnahmen gegen Einzeltiere verfügen, die erheblichen Schaden anrichten. Der Bund zahlt 50 Prozent von sämtlichen Kosten, die durch Fischotterschäden entstehen.

Was würde sich für den Schutz des Fischotters mit dem neuen Gesetz ändern?
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision würde der Fischotter zwar geschützt und somit regulär nicht jagdbar bleiben, jedoch könnte der Bundesrat ihn jederzeit –ohne Mitsprache von Stimmvolk oder Parlament – auf die Regulierungsliste setzen und somit zum Abschuss freigeben. Schlimmer noch: Die Revision sieht vor, dass der Abschussentscheid den Kantonen übertragen werden soll.

Aufgrund der bisherigen Debatten im Parlament im Rahmen der JSG-Revision ist anzunehmen, dass der Fischotter bald auf die Regulierungsliste gesetzt werden könnte. Dies würde bedeuten, dass Fischotterfamilien – beispielsweise in Gebieten mit Fischzuchten und Angelteichen – künftig allein auf Geheiss der Kantone und bereits auf Vorrat abgeschossen werden dürften, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten. Einfach nur, weil sie eventuell vom Mensch gezüchtete Fische in ihrem Lebensraum als Nahrungsquelle ansehen könnten.

Die Fondation Franz Weber warnt, dass falls der Fischotter aufgrund politischen Drucks gewisser Interessengruppen vom Bundesrat auf die Liste regulierbarer «geschützter» Arten gesetzt würde, verfrühte Eingriffe am Bestand die aufwändigen Wiederbesiedlungsversuche in der Schweiz zunichte machen würden. Deshalb: Stimmen Sie NEIN zur Revision des JSG am 17. Mai 2020!

Quelle: Faktenblatt Fischotter des Vereins «Jagdgesetz NEIN»

 

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