10.04.2020
Rebekka Gammenthaler

Der Bestand des Feldhasen ist bereits heute kritisch

Anstatt endlich die Jagd auf gefährdete Arten – wie beispielsweise den Feldhasen – zu verbieten, stellt die vorgeschlagene Gesetzesrevision des eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) diese bedrohten Tiere schutzlos ins Fadenkreuz.

Die Bestände des Feldhasen nehmen seit Jahren ab. Eine Besserung ist nicht in Sicht. Derzeit leben in der Schweiz durchschnittlich drei Feldhasen pro 100 Hektaren (1 km2), in den 90er Jahren waren es noch über vier. Der Rückgang der Feldhasenbestände ist eine direkte Folge der Intensivierung der Landwirtschaft: Flurbereinigungen, Düngung, Pestizide, intensive Nutzung (insbesondere häufigeres Mähen) und vermehrte Maschineneinsätze sind zusammengenommen die grösste Bedrohung für den Feldhasen. Entscheidend ist die dadurch verursachte hohe Sterblichkeit der Junghasen. Zwar spielt die Jagd kaum eine Rolle für den allgemein beobachteten Bestandsrückgang, doch sie übt auf die bereits geschwächten Tierbestände weiteren Druck aus.

Wie ist der Feldhase durch das aktuelle Gesetz geschützt?
Nach Stand des heute geltenden Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) gilt der Feldhase zwar als gefährdete Art, ist aber gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. f jagdbar. Die Jagdzeit beginnt jeweils am 1. Oktober und endet am 31. Dezember. In einzelnen Kantonen (z.B. Bern) wird der Feldhase auf kantonaler Ebene gesetzlich geschützt, in anderen Kantonen (z.B. Solothurn, Aargau) wird er von der Jägerschaft trotz Jagdbarkeit freiwillig weitgehend geschont. In ca. zehn Kantonen wird der Feldhase jedoch nach wie vor bejagt, dies insbesondere in Berggebieten und in der Westschweiz. Jährlich werden schweizweit trotz seiner Gefährdung rund 1‘600 Feldhasen erlegt.

Was würde sich für den Schutz des Feldhasen mit dem neuen Gesetz ändern?
Mit der vorgeschlagenen Revision könnten sich Umweltverbände neu nicht mehr mit dem Beschwerderecht wehren, falls Kantone Massnahmen gegen einzelne jagdbare Tierarten wie den Feldhasen anordnen. Ohne das Instrument der Verbandsbeschwerde könnten jagdbare Tierarten von den Naturschutzorganisationen nicht mehr vor nicht gesetzeskonformen Abschüssen geschützt werden.

Mit nur noch drei Feldhasen pro Quadratkilometer ist ein besorgniserregender Tiefstand des Feldhasenbestands erreicht. Bereits eine Dichte zwischen zwei und sechs Feldhasen pro 100 ha gilt als kritisch und kann zu einer akuten Gefährdung führen. Statt diese bedrohte Tierart mit der aktuellen Revision der Ausrottung noch näher zu bringen, sollten wir die Jagd auf den Feldhasen in der gesamten Schweiz dringend verbieten.

Die Fondation Franz Weber warnt, dass durch die Einführung des neuen Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) die Feldhasenbestände in der Schweiz weiter abnehmen werden und wir diese Arte dadurch unwiderruflich verlieren könnten. Deshalb: Stimmen Sie NEIN zur Revision des JSG!*

Quelle: Faktenblatt Feldhase des Vereins «Jagdgesetz NEIN»

*Durch die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus kann die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 nicht wie geplant stattfinden. Der neue Abstimmungstermin ist noch nicht bekannt. Grundsätzlich wird der Bundesrat bis Ende Mai 2020 entscheiden müssen, ob der Urnengang vom 27. September 2020 stattfindet und welche Vorlagen an diesem Termin zur Abstimmung gelangen werden.

Weiterführende Informationen:

 

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