09.09.2020
Julia Fischer

Jetzt für die bedrohten Wildtiere in der Schweiz einstehen!

Die geplanten «Neuerungen» des revidierten Jagd- und Schutzgesetzes (JSG), über die wir am 27. September 2020 abstimmen werden, wären fatal für die Schweizer Wildtiere: Tiere geschützter Arten könnten auf Vorrat abgeschossen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten. Kantone könnten ohne Zustimmung des Bundes künftig selbst «regulieren». Und das Beschwerderecht der Umweltverbände würde entfernt – womit Organisationen wie die Fondation Franz Weber (FFW) und Helvetia Nostra (HN) in der Zukunft keine Möglichkeit mehr hätten, unrechte Scharmützel von Wildtieren zu verhindern. Nur ein vereintes «NEIN» von Volk und Ständen zur Revision des JSG kann dies verhindern!

Schutz bedrohter Tiere verpass: Feldhase, Birkhuhn, Schneehuhn weiter unter Beschuss
Zahlreiche Wildtierarten in der Schweiz sind bedroht, ihre Bestände sind unter Druck und können sich nicht erholen. Statt diese endlich unter Schutz zu stellen, sollen sie weiterhin bejagt werden können. Eine grosse verpasste Chance! Auch die grausame und jagdlich nicht notwendige Baujagd auf den Fuchs soll weiterhin erlaubt bleiben. Gleichzeitig könnte der Bundesrat geschützte Tierarten künftig jederzeit auf die Liste der regulierbaren, das heisst jagdbaren Arten setzen, ohne dass Volk oder Parlament eingreifen könnten.

Wildwuchs von kantonal unterschiedlichen Regelungen droht: Tiere kennen keine Kantonsgrenzen
Die Revision des JSG sieht vor, die Kantone zu bemächtigen, bundesrechtlich geschützte Tiere selbst zu regulieren – ohne dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen. Abschussregelungen, die sich von Kanton zu Kanton unterscheiden, wären die Folge. Leidtragende sind dabei die Wildtiere – denn sie orientieren sich an keinen Kantonsgrenzen.

Ohne vorherige Schäden geschützte Tiere töten
Die Kantone könnten neu unliebsame, geschützte Tiere töten – ohne Beweis, dass diese Tiere davor Schäden angerichtet haben, und ohne, dass zuvor zumutbare Massnahmen (wie z.B. ein angemessener Herdenschutz) ergriffen werden müssen. Allein der Verdacht, dass Tiere in der Zukunft Schäden verursachen könnten, reicht für deren Abschuss aus.

Bergwald schützen: Luchs und Wolf sorgen für stabile Schutzwälder
Aus forstlicher Sicht ist klar: Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes durch Hirsche und Rehe. Die natürlichen Jäger sichern als Teil des Ökosystems das Bestehen artenreicher und stabiler Schutzwälder. Die Tiere dürfen nicht verfrüht reguliert werden, wenn wir die Schutzwirkung unserer Wälder nicht gefährden wollen.

Eingreifen zum Schutz der Tiere unmöglich: Beschwerderecht der Verbände soll gestrichen werden
Durch die Revision des JSG hätten die Umweltorganisationen keine Möglichkeit mehr, bei Entscheiden, die jagdbare Tiere betreffen, Beschwerde einzureichen. Die FFW und HN könnten die Tiere somit nicht mehr vor unrechtmässigen Abschüssen und Dezimierungen bewahren.

Das missratene Jagdgesetz würde unsere wildlebenden Tierarten, die bereits mit der Klimaerwärmung, Extremwetterlagen, intensivierter Landwirtschaft und der Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume zu kämpfen haben, noch stärker in Bedrängnis bringen. Es ist an uns, an der Urne für die bedrohten Schweizer Wildtiere einzustehen am 27. September 2020.

  • Dieser Artikel wurde erstmals im Journal Franz Weber 133 publiziert. Die PDF-Version aller bisheriger Journale finden Sie hier.
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