09.05.2023
Anna Zangger

Kinderrechte und Stierkampf – Die FFW verfolgt die Sitzungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes

In acht Ländern wird noch immer Stierkampf praktiziert – darunter auch in Frankreich. Neben der moralischen Verwerflichkeit des Stierkampfs befasst sich die Fondation Franz Weber (FFW) seit Jahren mit der Problematik der Auswirkungen des Stierkampfs auf Kinder.

In Frankreich, wie auch in anderen Ländern, sind Kinder als Zuschauende seit ihrer frühesten Kindheit Stierkampfveranstaltungen ausgesetzt. Die Stierkampfschulen nehmen zukünftige «Torreros» oder «Aficionados» manchmal schon im Alter von 7-8 Jahren auf und bringen ihnen bei, an dieser grausamen «Tradition» teilzunehmen! Diese Situation ist aus Sicht der Kinderrechte höchst problematisch, insbesondere das Recht, nicht der Gewalt ausgesetzt zu sein. Im Übrigen hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, das höchste internationale Gremium in diesem Bereich, mehrfach Beobachtungen und Empfehlungen abgegeben, in denen die betroffenen Länder aufgefordert wurden, Minderjährige von Stierkampfveranstaltungen fernzuhalten. Bereits 2016 hatte das UN-Komitee Frankreich aufgefordert, entsprechende Gesetze zu erlassen, da es sonst gegen das Internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes verstossen würde.

Ohne Erfolg. Frankreich hat die von den Vereinten Nationen geforderten Massnahmen bis heute nicht ergriffen. Im Jahr 2020 reichte die FFW einen Bericht beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes ein, in dem diese Tatsache erneut angeprangert wurde. Am Dienstag, den 9. und Mittwoch, den 10. Mai 2023 wird der Kinderrechtsausschuss die Situation der Kinderrechte in Frankreich, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Stierkampfs, untersuchen. Die FFW wird in Genf sein, um ihren Bericht zu unterstützen, und hofft, dass der Ausschuss seine feste Position bekräftigt: Kinder haben in einer Stierkampf-Show nichts zu suchen, weder als Zuschauer noch als aktive Teilnehmer.

 

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