22.07.2020
Julia Fischer

Revision des Jagdgesetzes: Den Schweizer Wildtieren droht der Abschuss

Der 27. September 2020 wird für die Wildtiere in der Schweiz zum Schicksalstag werden. An dem Tag werden wir über die Revision des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) abstimmen. Die Befürworter der Revision – vorderhand der Jäger- und der Bauernverband – versuchen, das neue Gesetz unter dem Deckmantel des Artenschutzes anzupreisen. Ein Hohn für alle Tierfreunde, welche sich mit den geplanten «Neuerungen» – tatsächlich Verschlechterungen! – des JSG auseinandergesetzt haben. Für uns ist klar: Nur das «NEIN» zur Revision des JSG wird die Schweizer Wildtiere schützen.

Wir bauen Strassen und Siedlungen, holzen Wälder ab und betreiben intensive Landwirtschaft mit grossen Maschinen und Pestiziden. Wo bleibt da Platz für die scheuen und sensiblen Wildtiere? Aufgrund der schwerwiegenden und mannigfaltigen Eingriffe des Menschen in die Natur ist es für viele von ihnen äusserst schwierig, heute überhaupt noch geeignete Lebensräume zu finden. Seit vielen Jahren gibt es deshalb Bemühungen, Wildtiere wieder anzusiedeln, die in der Schweiz lange Zeit als ausgerottet galten.

Kompetenzverschiebung hin zu den Kantonen
Die vorliegende Gesetzesrevision droht, diese Bemühungen zunichte zu machen: Denn durch die Revision würde den Kantonen die Befugnis erteilt, geschützte Tiere regulieren zu können – ohne dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen, und ohne einen Beweis dafür erbringen zu müssen, dass die Tiere Schäden angerichtet haben. Allein der Verdacht, dass Tiere in der Zukunft Schäden verursachen könnten, würde ausreichen, um diese zu erschiessen.

Dreiste Beschneidung des Beschwerderechts geplant
Eine weitere skandalöse Änderung, welche das neu formulierte Jagdgesetz enthalten soll, ist die Entfernung des Beschwerderechts der Umweltverbände. Neu hätten die Umweltorganisationen keine Möglichkeit mehr, bei Verfügungen, die jagdbare Tiere betreffen, Beschwerde einzureichen, und als Anwälte der Tiere diese vor unrechtmässigen Abschüssen und Dezimierungen zu bewahren. Beispiele wie der Kormoran zeigen, dass der Druck von spezifischen Interessengruppen zu gravierenden Fehlentscheiden in der Verwaltung führen kann. Dank dem Beschwerderecht konnten Umweltorganisationen wie die FFW und Helvetia Nostra in der Vergangenheit unrechte Scharmützel verhindern. Das Streichen dieses Rechts aus dem bestehenden Jagdgesetz sowie die verschiedenen weiteren geplanten Gesetzesneuerungen wären für viele Tierarten fatal, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Der Schneehase: Bedroht von Mensch und Klimawandel 
Der Klimawandel setzt vielen Tieren und Pflanzen zu – und dies nicht nur im fernen Ausland. Der Schneehase, der sich auf Höhen von 1’000 bis 1’500 Metern über Meer bewegt, ist einer der grossen Verlierer der klimatischen Änderungen in der Schweiz. Seine verbliebenen Lebensräume werden nicht nur kleiner, sondern auch mehr und mehr zerstückelt. Die frühere Schneeschmelze könnte ausserdem dazu führen, dass die Tiere mit dem Wechsel vom weissen Winter- zum braunen Sommerfell nicht nachkommen – und so zum leicht gefundenen Fressen werden für Beutejäger. Gleichzeitig leiden die störungsempfindlichen Schneehasen nachweislich unter den winterlichen Freizeitaktivitäten von uns Menschen. Durch die Revision würde sich für den Schutz des Schneehasen nichts ändern – im Gegenteil: Er würde weiterhin jagdbar bleiben und noch stärker unter Druck geraten. Verfügungen der Kantone könnten die Umweltverbände zudem nicht mehr mittels Beschwerde anfechten. Im Sinne des Vorsorgeprinzips wäre es schon lange angebracht, die Schneehasen durch eine Unterschutzstellung von unnötigem Druck zu entlasten, statt sie zusätzlich noch durch die Jagd zu dezimieren. Denn weiterhin werden in der Schweiz jährlich rund 1’000 Schneehasen erlegt.

Der Fischotter: Den Fischern ein Dorn im Auge
Wer in der freien Schweizer Natur bereits einmal einen wilden Fischotter gesichtet hat, darf sich wahrlich ein Glückspilz nennen. Denn die Art ist – als Fischereischädling gebrandmarkt und wegen ihres Fells lange Zeit gejagt – in ganz Mitteleuropa nur noch lückenhaft verbreitet. Dank Schutzbemühungen kehrt sie jedoch zaghaft wieder in früher angestammte Lebensräume in der Schweiz zurück. Falls die Fischotter dort grosse Schäden anrichten – was an sich sehr unwahrscheinlich ist – kann heute bereits der Bestand reguliert werden. Dies jedoch nur auf Verordnung des Bundes. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision bliebe der Fischotter offiziell geschützt und somit nicht regulär jagdbar, jedoch könnte der Bundesrat ihn jederzeit auf die Regulierungsliste setzen und somit den Abschussentscheid an die Kantone übertragen, ohne dass dazu das Parlament oder die Stimmbevölkerung befragt würden. Dies bedeutet, dass Fischotter, insbesondere z. B. in Gebieten mit Fischzuchten und Angelteichen, künftig allein auf Geheiss der Kantone «präventiv» dezimiert werden dürften, ohne dass sie jemals einen Schaden verursacht hätten. Einfach nur, weil sie vom Mensch gezüchtete Fische in ihrem Lebensraum potenziell als Nahrungsquelle ansehen könnten. Mit der JSG-Revision würden jegliche aufwändigen Wiederansiedlungsbemühungen bald zunichte gemacht werden.

Der Braunbär: Kaum zurück, schon wieder unerwünscht
Im Jahr 1904 wurde der letzte Schweizer Braunbär getötet. Erst als die Bären in Italien unter Schutz gestellt wurden, traute sich 2005, nach über 100 Jahren, wieder ein Braunbär über die Schweizer Grenze. Seither sind Einzeltiere – insbesondere junge männliche Bären – von Graubünden bis in die Zentralschweiz und ins Wallis gewandert. Der Braunbär gilt in den Alpen weiterhin als vom Aussterben bedrohte Art. Dementsprechend gross war die Freude von Tier- und Naturfreunden über die allmähliche Rückkehr der Bären in die Schweiz. Doch diese Rückkehr bereitete nicht allen Freude. Im Gegenteil – schnell wurde die Angst vor drohenden «Bärenattacken» geschürt in den Regionen, in denen sich die Bären bewegten. So wurde unter der heute geltenden Gesetzeslage im März 2013 im Puschlav zum Beispiel der Bär «M13» abgeschossen, ohne dass er Menschen gegenüber jemals aggressiv war, und ohne dass vor dem umstrittenen Abschuss adäquate Vorkehrungen oder Vergrämungsmassnahmen ergriffen worden wären.

Revision würde Bärenmanagement verhindern
Mit der Revision des JSG würden wir wohl bald weitere Bärenabschüsse erleben müssen: Zwar würde der Braunbär auch nach der Gesetzesänderung geschützt und somit regulär nicht jagdbar bleiben, jedoch könnte der Bundesrat auch ihn jederzeit – ohne Mitsprache von Stimmvolk oder Parlament – auf die Regulierungsliste setzen und ihn somit zum Abschuss freigeben. Damit könnten die Kantone selbst beschliessen, welche Bären sie zum Abschuss freigeben – auch Jungtiere, sollten sich erste Bären in der Schweiz wieder fortpflanzen. Dies würde das Ende der Bären in der Schweiz bedeuten, noch bevor es überhaupt jemals eine echte Chance für einen Neuanfang für die Tiere gegeben hätte. Für ein international koordiniertes Bärenmanagement, welches die Art langfristig vor dem Aussterben bewahren würde, ist ein bedingungsloser Schutz des Braunbären auf Schweizer Boden unabdingbar.

Am 27. September 2020 braucht es ein vereintes «Nein» der Tierfreunde
Die Beispiele des Schneehasen, des Fischotters und des Braunbären zeigen exemplarisch auf, wie die Revision des Jagdgesetzes den Artenschutz torpedieren wird. Ob formell geschützt oder für jagdbar erklärt: Wölfe, Luchse, Biber, Feldhasen, Waldschnepfen, Alpenschneehuhn und viele weitere Arten… Sie alle werden ins Fadenkreuz der Jäger geraten. Dank der erfolgreichen Sammelphase für das Referendum gegen das revidierte Jagd- und Schutzgesetz (JSG), bei der die Fondation Franz Weber (FFW) und weitere Umweltorganisationen in kürzester Zeit über 65’000 Unterschriften zusammentragen konnten, wird die Schweizer Stimmbevölkerung am Abstimmungssonntag vom 27. September 2020 das letzte Wort über die Zukunft der Jagd in der Schweiz erhalten.

Für die bevorstehende Abstimmung zählen wir deshalb auf Ihre tatkräftige Unterstützung. Klären Sie Ihre Familie, Freunde und Bekannten über die mit der Jagdgesetz-Revision geplanten Verschlechterungen auf, und helfen Sie mit, Braunbären, Schneehasen, Fischotter und viele weitere bedrohte Wildtiere vor absurden «präventiven» Abschüssen zu bewahren: Nein am 27. September 2020 zur Revision des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG)!

  • Dieser Artikel wurde erstmals im Journal Franz Weber 131 publiziert. Die PDF-Version aller bisheriger Journale finden Sie hier.
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