21.02.2020
Rebekka Gammenthaler

Schneehase: Der Verlierer des Klimawandels

Schneehasen sind an das Leben im Hochgebirge angepasste Tiere und gehören zu den klaren Verlierern des menschgemachten Klimawandels. Wenn es den Schneehasen zu warm wird, gibt es für sie inzwischen nur noch wenig Möglichkeiten, in noch höher gelegene, kühlere Gebirgsräume auszuweichen. Doch nicht nur der Klimawandel bedroht die Schneehasen, sondern auch die Winteraktivitäten in den Bergen von uns Menschen.

Laut einer Studie der eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) dürfte sich der für Schneehasen geeignete Lebensraum bis im Jahr 2100 um ein Drittel verkleinern. Zudem werden die verbliebenen Lebensräume nicht nur kleiner, sondern auch mehr und mehr zerstückelt. Dies könnte eine genetische Verarmung der Populationen bewirken, weil sie sich nicht mehr durchmischen. Die frühere Schneeschmelze könnte ausserdem dazu führen, dass die Schneehasen mit dem Wechsel vom weissen Winter- zum braunen Sommerfell nicht nachkommen, und im Frühling für Fressfeinde leichter zu entdecken sind. Derzeit leben in der Schweiz zirka 14‘000 Schneehasen in den Alpen ab einer Höhe von zirka 1‘000 bis 1‘500m ü. M.

Doch nicht nur der Klimawandel ist eine Bedrohung für die Schneehasen. Durch die winterlichen Freizeitaktivitäten der Menschen in den Bergen leiden die störungsempfindlichen Tiere nachweislich. Untersuchungen haben gezeigt, dass der Kot von Schneehasen in Tourismusregionen deutlich mehr Stresshormone enthält als in ruhigeren Lebensräumen. Gestresste Schneehasen benötigen 20 Prozent mehr Energie, was ihre Überlebenschancen beeinträchtigt.

Wie ist der Schneehase durch das aktuelle Gesetz geschützt?
Der Schneehase gilt nach Stand des heute geltenden Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) als nicht gefährdete Art. Er ist (gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. f) jagdbar und darf vom 1 Oktober bis zum 31. Dezember gejagt werden.

Was würde sich für den Schutz des Schneehasen mit dem neuen Gesetz ändern?
Durch die Revision würde sich für den Schutz des Schneehasen nichts ändern – im  Gegenteil: Er würde weiterhin jagdbar bleiben und noch stärker unter Druck geraten.

In Anbetracht der Notlage, in der sich der Schneehase wegen des Klimawandels und der Störungen durch den Menschen befindet, wäre es im Sinne des Vorsorgeprinzips schon lange angebracht, die Art durch eine Unterschutzstellung von unnötigem Druck zu entlasten, statt sie zusätzlich noch durch die Jagd zu dezimieren. Denn weiterhin werden in der Schweiz jährlich rund 1‘000 Schneehasen erlegt. Deshalb: Stimmen Sie NEIN zur Revision des Jagdgesetzes am 17. Mai 2020!

Quelle: Faktenblatt Schneehase des Vereins «Jagdgesetz NEIN»

 

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