29.08.2020
Rebekka Gammenthaler

Das Birkhuhn: Opfer der Sportjagd

Das Birkhuhn ist in der Berner Konvention* in Anhang 3 gelistet – das heisst, es ist eine geschützte Art. Das Tier gilt in der Schweiz als potentiell gefährdet und als Prioritätsart für die Artenförderung.

In den Schweizer Alpen und Voralpen leben zurzeit ca. 12`000 bis 16`000 Birkhähne. Ihr Lebensraum befindet sich auf einer Höhe zwischen 1200 und 2500 m. ü. M.

Wie ist das Birkhuhn durch das aktuelle Gesetz geschützt?
Obwohl geschützt, gilt von der Art gemäss Art. 5 Abs. 1 des heutigen Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) das Männchen – der Birkhahn – nach wie vor als jagdbar. Jährlich werden deshalb 400-500 Birkhähne auf der Niederjagd geschossen, über 200 davon im Kanton Wallis. Die Jagd auf die Hähne ist eine reine Sport- und Freizeitaktivität – eine Notwendigkeit zur Bestandsregulierung besteht in keiner Weise. Laut einer Mitteilung des Regierungsrats Wallis – dem Kanton mit den meisten Birkhahnabschüssen – an den Grossen Rat im Jahr 2016 generiert die Jagd auf Raufusshühner (Alpenschneehuhn und Birkhahn), insbesondere durch ausländische Jagdtouristen, jährlich rund 75‘000 Franken an Einnahmen für den Kanton.

Was würde sich für den Schutz des Birkhahns mit dem neuen Gesetz ändern?
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision würde sich für den potentiell gefährdeten Birkhahn nichts ändern. Diese versäumte Unterschutzstellung der Art ist eine verpasste Chance! Im Zuge der Gesetzesrevision hätte man fundiert den Einfluss der Jagd auf die Birkhuhnbestände abklären und den Schutz der Art konkret prüfen sollen.

Denn das Birkhuhn leidet zunehmend unter Störungen durch menschliche Freizeitaktivitäten (Ski- und Schneeschuhtouren, Gleitschirme usw.) und unter dem Verlust seines Lebensraumes (Erschliessung der Rückzugsgebiete durch touristische Infrastrukturen, Abnahme traditioneller Alpwirtschaft, Anstieg der Waldgrenze durch die Klimaerwärmung). So ist im Wallis beispielsweise nur noch knapp ein Viertel der Überwinterungsgebiete dieser Vogelart nicht vom Wintersport beeinträchtigt. Ausserdem zeigen Daten der Jagd- und Fischereibehörde des Kanton Tessins, dass die durch die Jagd erhöhte Mortalität der Hähne zu einem unnatürlichen Geschlechterverhältnis führt.

Die Jagd bedeutet für die Birkhühner und -hähne eine zusätzliche Störung, findet sie doch in normalerweise wenig begangenen Gebieten statt – oft unter Einsatz freilaufender Hunde. Zwar ist die Jagd nicht der Hauptgrund für die Gefährdung des Birkhuhns, dennoch ist die Jagd auf diese potentiell gefährdete Art nicht zu rechtfertigen und kann Schutzbemühungen (z. B. in Wildtierruhezonen) sabotieren. Naturschutzorganisationen fordern deshalb schon seit Längerem, dass das Birkhuhn nicht mehr bejagt werden darf.

Deshalb: Stimmen Sie NEIN zur Revision des JSG am 27. September 2020!

Quelle: Faktenblatt Birkhuhn des Vereins «Jagdgesetz NEIN»

*Die Berner Konvention – das amtliche Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume – ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 1979, welcher den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen regelt. 46 europäische und 4 afrikanische Staaten (auf deren Staatsgebiet Überwinterungsgebiete europäischer Vogelarten liegen) und die Europäische Union (EU) als internationale Organisation sind die Mitglieder der Konvention.

Weiterführende Informationen:

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