19.03.2020
Fondation Franz Weber

Keine Abstimmung über die Revision des Jagdgesetzes am 17. Mai

Der Bundesrat hat am 18. März 2020 bekannt gegeben, dass die eidgenössische Abstimmung vom 17. Mai 2020 nicht wie geplant stattfinden wird aufgrund der aktuellen Lage wegen des Coronavirus.

Durch die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus kann die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 nicht wie geplant stattfinden.

Somit findet die Abstimmung über die Revision des eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetz (JSG) nicht wie geplant statt, sondern wird verschoben.

Die ordnungsgemässe Durchführung einer Volksabstimmung bedingt nach Artikel 34 der Bundesverfassung, dass eine freie Meinungsbildung stattfinden kann. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollen ihren Entscheid gestützt auf einen umfassenden Prozess der Meinungsbildung treffen können. Um dies zu gewährleisten, bedarf es der Ermöglichung eines Abstimmungskampfes. Da aufgrund der COVID-19-Situation keine Informations- und Publikumsveranstaltungen stattfinden können und Parteien und andere politische Akteure auf die Durchführung von Versammlungen zur Parolenfassung verzichten müssen, ist dieses Recht zurzeit eingeschränkt.

Der neue Abstimmungstermin ist noch nicht bekannt. Grundsätzlich wird der Bundesrat bis Ende Mai 2020 entscheiden müssen, ob der Urnengang vom 27. September 2020 stattfindet und welche Vorlagen an diesem Termin zur Abstimmung gelangen werden.

Die Fondation Franz Weber wird die Zeit bis zur Abstimmung nutzen, um über die fehlgeleitete Revision des JSG zu informieren, und um sich für den nachhaltigen Schutz der Schweizer Wildtiere einzusetzen.

Lesen Sie dazu auch den Artikel im aktuellen Journal Franz Weber im Online-PDF ab Seite 18: «Revision des Jagdgesetzes: Den Schweizer Wildtieren droht der Abschuss». Sie möchten das Journal Franz Weber gerne zu Hause lesen? Hier können Sie eine Probeausgabe bestellen.

 

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