26.09.2023
Leonardo Anselmi

Stierkampf: Die Abschaffung ist das ultimative Ziel

Die Fondation Franz Weber (FFW) hat ihren seit Jahrzehnten geführten Feldzug gegen den Stierkampf in Spanien in jüngerer Zeit intensiviert. Sie insistiert, dass Personen unter 18 Jahren keinen Einlass zu den Veranstaltungen erhalten, wie vom Kinderrechtsausschuss der UNO empfohlen. Zugleich wehren wir uns gegen angeblich «lustige» Stierveranstaltungen, an denen Menschen mit Achondroplasie (Kleinwuchs) beteiligt sind.

Aktuell gewährt Spanien selbst sehr jungen Kindern Zugang zu Stierveranstaltungen. Schlimmer noch: Das Land erleichtert und fördert diesen Zugang. So erhalten etwa in Cuéllar, einer Kleinstadt in der Provinz Segovia, Kinder ab fünf Jahren Eintrittskarten zu ermässigten Preisen! In anderen Gemeinden lassen die Befürworter des Stierkampfs gleichaltrige Kinder sogar kostenlos in die Arenen – die so unmittelbar miterleben, wie Tiere gefoltert und die Toreros unter Umständen verletzt werden.

Bei «Stierfesten» ist die Anwesenheit von Kindern ebenfalls erlaubt und wird gefördert. Auch wenn das Team der FFW in Spanien die Medien immer wieder auffordert, die damit einhergehende Billigung von Gewalt und die potenziell dramatischen Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder anzuprangern. Für uns ist klarer denn je: Tierquälerei darf nicht zur Norm werden!

Die Aficionados brauchen frisches Blut
Wie konnte es überhaupt so weit kommen, dass Kinder Tierquälerei miterleben? Die Antwort ist einfach: Das Durchschnittsalter der «Aficionados» (Anhänger des Stierkampfs) steigt, während das Interesse am Stierkampf in Spanien Jahr für Jahr sinkt. Die Stierkampfbefürworter brauchen dringend frisches Blut. Da bietet es sich an, dieses bei den Kindern zu suchen, und zwar schon im zarten Alter.

Kinder an Gewalt gegen Tiere zu gewöhnen, fördert auch die zwischenmenschliche Gewalt. Der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UNO) hat im Jahr 2018 Empfehlungen an Spanien gerichtet, in denen er das Land aufgefordert hat, Kinder von der Gewalt des Stierkampfs fernzuhalten. Um bei den Behörden ein Bewusstsein für das Problem zu schaffen und zu erreichen, dass die Empfehlungen der UNO eingehalten werden, bietet die FFW Schulungen für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung an und betreibt Lobbyarbeit bei den Abgeordneten der verschiedenen autonomen Regionen Spaniens.

Erniedrigung von Kleinwüchsigen
2019 hat der UN-Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Spanien gewarnt, Menschen mit Achondroplasie (Kleinwuchs) bei Stierfesten und -spektakeln einzusetzen. Bei diesen wird ihre Behinderung instrumentalisiert, um sie vor dem Publikum lächerlich zu machen. Auch die EU-Richtlinien über die Zurschaustellung von Menschen mit Behinderungen verbieten derartige Praktiken.

Um den internationalen Anforderungen zu entsprechen, wurde im April 2023 das spanische Allgemeine Gesetz über Menschen mit Behinderungen und den Schutz ihrer Rechte geändert. Neu sieht es ein Verbot von Stierkampfveranstaltungen vor, in die Menschen mit Behinderungen involviert sind.

Trotz dieses Verbots finden in Spanien weiterhin illegale Veranstaltungen statt, die Namen tragen wie «Bombero torero» (Feuerwehr Stierkämpfer), «Popeye torero y sus enanitos marineros» (Stierkämpfer Popeye und seine kleinen Zwergmatrosen) oder «Enanitos toreros» (Zwergstierkämpfer). Diese Art von Spektakeln verstösst offensichtlich gegen die Würde von Kleinwüchsigen und untergräbt generell den Schutz von Menschen mit Behinderungen in Spanien.

Überwachung und Meldung von illegalen Veranstaltungen
Im Juni 2022 hat die FFW ein Überwachungssystem eingerichtet, um die illegale Organisation solcher Veranstaltungen anzuzeigen. Wir haben die Behörden bereits in drei Fällen auf Stierspektakel hingewiesen, die in Teruel (Aragonien), Cortes de la Frontera (Andalusien) und Murcia stattfinden sollen. Dank dieser Meldung verweigerte Andalusien die Genehmigung der geplanten Veranstaltung. Die Behörden von Aragonien dagegen beschlossen, das Spektakel in Teruel zu erlauben – ein schwerwiegender Verstoss gegen das neue Gesetz, der mit einer Geldstrafe von bis zu 90’000 Euro geahndet werden könnte. Die FFW geht gerichtlich gegen die aragonischen Behörden vor.

Die Entscheidung von Murcia steht noch aus. Die FFW hat intensive Gespräche mit den lokalen Behörden aufgenommen, um sie davon zu überzeugen, dem Beispiel Andalusiens zu folgen – für das Wohl der Tiere und die Würde der Menschen.

Schwere Verstösse gegen internationales Recht
Wenn Menschen mit Behinderungen, in diesem Fall Menschen mit Achondroplasie, in der Arena zur Schau gestellt und verspottet werden, gewinnt die Frage, ob Minderjährigen Zugang zu Stierspektakeln gewährt werden soll, noch einmal an Dringlichkeit. Nicht genug damit, dass Kinder massiver Gewalt gegen Tiere ausgesetzt sind, wird ihnen ausserdem noch zu verstehen gegeben, dass man Menschen aufgrund ihrer körperlichen Erscheinung erniedrigen darf. Die Botschaft ist eindeutig: Sogenannte «normale» Menschen sind Tieren und andersaussehenden Menschen überlegen. Dies ist ein schwerwiegender Verstoss gegen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ebenso wie gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

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