31.08.2020
Rebekka Gammenthaler

Die Waldschnepfe: Verletzliche Art zum Sport gejagt

Der Bestand der Waldschnepfen in der Schweiz geht seit Jahren unteranderem vermutlich aufgrund intensiverer Nutzung der Wälder, menschlichen Störungen und der Bejagung im In- und Ausland zurück.

Die Waldschnepfe ist in der Berner Konvention* als geschützte Art (in Anhang III) gelistet. In der Schweiz ist sie als verletzliche Art auf der Roten Liste und gilt als Prioritätsart für die Artenförderung. Der Bestand beläuft sich auf 1’000 bis 4’000 Männchen im Jura, den Voralpen und den Alpentälern. Der Bestand im Mitteland ist aus unbekannten Gründen weitgehend verschwunden.

Wie ist die Waldschnepfe durch das aktuelle Gesetz geschützt?
Die Waldschnepfe gilt nach Art. 5 Abs. 1 des heutigen Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) als jagdbare Art. Jährlich werden in der Schweiz ca. 2’000 der Tiere geschossen. In einigen Kantonen gibt es eine Beschränkung auf zwei Vögel pro Jäger/-in und Tag. Wie viele Jäger/-innen die Schnepfenjagd ausüben, ist nicht bekannt. Die Jagd auf die Waldschnepfe ist eine reine Sport- und Freizeitaktivität – eine Notwendigkeit zur Bestandsregulierung besteht nicht, da es auch keine Konflikte zwischen Menschen und Tier gibt.

Was würde sich für den Schutz der Waldschnepfe mit dem neuen Gesetz ändern?
Zwar würde mit dem neuen Gesetz die Schonzeit der Waldschnepfe von bisher Mitte September auf neu Mitte Oktober um einen Monat verlängert werden. Eine Analyse der Abschüsse zeigt jedoch, dass in diesem Zeitraum lediglich 4 Prozent der Waldschnepfen geschossen werden. Mit dem neuen Gesetz würden also 96 Prozent aller Abschüsse nach wie vor getätigt werden. Die Verkürzung der Jagdzeit um diesen einen Monat ist nur eine Alibiübung und kein wirklicher Beitrag zum Schutz der Art.

Da der Brutbestand der Waldschnepfe in der Schweiz gefährdet ist, muss alles darangesetzt werden, dass bei der Schnepfenjagd keine Schweizer Brutvögel erlegt werden. Bekannt ist, dass unsere Brutvögel bis in den November oder sogar Dezember im Land bleiben. Mit der weiterhin erlaubten Bejagung besteht daher die Gefahr, dass auch ansässige Brutvögel abgeschossen werden. Die versäumte Unterschutzstellung der Art mit der Gesetzesrevision ist eine verpasste Chance!

Deshalb: Stimmen Sie NEIN zur Revision des JSG am 27. September 2020!

Quelle: Faktenblatt Waldschnepfe des Vereins «Jagdgesetz NEIN»

*Die Berner Konvention – das amtliche Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume – ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 1979, welcher den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen regelt. 46 europäische und 4 afrikanische Staaten (auf deren Staatsgebiet Überwinterungsgebiete europäischer Vogelarten liegen) und die Europäische Union (EU) als internationale Organisation sind die Mitglieder der Konvention.

Weiterführende Informationen:

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