Die vorgeschlagene Gesetzesrevision des eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) könnte dazu führen, dass der Wolf bald wieder ganz aus der Schweiz verschwindet. Deshalb: NEIN zur Revision des JSG am 27. September 2020!
In Europa leben mehrere voneinander isolierte Wolfspopulationen. Dank Schutzbemühungen befindet sich die Mehrheit dieser Populationen wieder im Wachstum. Die Wölfe, die gelegentlich in der Schweiz gesichtet werden, gehören zur Population der Alpen, welche noch nicht die notwendige Grösse erreicht hat, um sich genetisch gesund selbst erhalten zu können. Deshalb sind die grössten Gefahren für die Wolfspopulationen in den Alpen momentan die Wilderei sowie die genetische Isolation. Nur durch ein weiteres Wachstum der Bestände kann deren Vernetzung und damit die langfristige Erhaltung garantiert werden. Die Alpen spielen dabei eine Schlüsselrolle, da sie sich zwischen den verschiedenen, bisher nicht im Austausch stehenden Populationen befinden.
Wie ist der Wolf durch das aktuelle Gesetz geschützt?
Nach Stand des heute geltenden Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) gilt der Wolf als geschützte, also nicht jagdbare Art. Mit Bewilligung des Bundes ist eine Bestandsregulierung (nach Art. 7 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 4 JSG) prinzipiell möglich, wenn der Wolf grosse Schäden anrichtet oder droht Menschen zu gefährden. Die Kantone können (nach Art. 12 Abs. 2 JSG) schon heute den Abschuss von Einzeltieren anordnen. Der Bund zahlt 80 Prozent an die Schäden, welche durch Wolfrisse entstehen.
Was würde sich für den Schutz des Wolfes mit dem neuen Gesetz ändern?
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision würde der Wolf viel leichter regulierbar werden. Gemäss Art. 7a Abs. 2 Bst. c könnten Kantone neu nach Anhören des Bundesamts für Umwelt (BAFU) für Wölfe im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Januar eine Bestandesregulierung vorsehen. Andererseits könnten Kantone jederzeit, ohne Zustimmung des Bundes, Massnahmen gegen einzelne geschützte Tiere die verhaltensauffällig sind, Schaden anrichten oder eine Gefährdung von Menschen darstellen, anordnen oder erlauben. Da es dafür keine tatsächlich nachweisbaren, grossen Schäden mehr als Voraussetzung bräuchte, wäre eine Dezimierung von Wölfen neu quasi immer möglich. Allein die Befürchtung eines Schadens würde ausreichen. Dies kommt faktisch einer Jagdbarkeit des Wolfes gleich. Weitere Regulierungsgründe, etwa ein Rückgang der Jagderträge in den Wolfsgebieten (z. B. «gefühlt» weniger Rehe im Jagdrevier, da sie aufgrund der Präsenz eines Wolfes scheuer wären), könnten ebenfalls für Wolfsabschüsse geltend gemachet werden.
Durch eine Annahme der vorgeschlagenen Gesetzesrevision kann sich in der Schweiz keine gesunde Wolfspopulation etablieren. Ausserdem würde eine Ausdünnung der Population dazu führen, dass der Wolf seiner wichtigen ökologischen Funktion als natürlicher Regulierer überhöhter Wildbestände nicht nachkommen könnte. Durch die kantonale Autonomie bezüglich Wolfsregulierung würden wohl einzelne Kantone den Wolf auf ihrem Gebiet sogar wieder ausrotten.
Deshalb: Stimmen Sie NEIN zur Revision des JSG am 27. September 2020!
Quelle: Faktenblatt Wolf des Vereins «Jagdgesetz NEIN»
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